DEAG vs. Nürburgring-Betreiber: CNG soll Hälfte der Verluste tragen

Koblenz. Das Koblenzer Landgericht hat die Entscheidung im Prozess der DEAG gegen den Nürburgring-Betreiber Capricorn auf Januar verschoben. Bis dahin muss die DEAG eine Gesamtabrechnung vorlegen, um die Hälfte der Verluste einfordern zu können. Eine Geltendmachung der Teilforderung sei nicht mehr möglich, daher müsse die Gesamtabrechnung unter Berücksichtigung der Kosten und Erlöse für die Verlegung des “Der Ring – Grüne Hölle Rock” bzw. “Rock im Revier” vorgenommen werden. Die Deutsche Entertainment AG sieht dies als Bestätigung der Haftung der Capricorn Nürburgring GmbH für die Verluste des “Grüne Hölle Rock”.

Der Veranstalter fordert 1,8 Millionen Euro für bereits entstandene Kosten durch den sehr kurzfristigen Umzug des ursprünglich “Der Ring – Grüne Hölle Rock” benannten Open Airs in die VELTINS-Arena. Da der Vorverkauf schleppend lief, wurde das Festival nach Gelsenkirchen verlegt und dort als “Rock im Revier” veranstaltet. Die “Rhein-Zeitung” hatte zuvor berichtet, dass das Gericht “wenig Aussicht auf Erfolg” für die Forderungen der DEAG sehe. Dem widerspricht die DEAG deutlich. Das Statement des DEAG-Anwalts Dr. Cornelis Lehment in Gesamtlänge: Vor dem LG Koblenz nehmen die DEAG und die Wizard Promotions GmbH die CNG im Wege der Urkundsklage auf Zahlung von rund 1,8 Mio Euro in Anspruch. Dabei handelt es sich um einen Teil der Verluste, die bis zur von der DEAG ausgesprochenen Teilkündigung des Kooperationsvertrages für das “Grüne Hölle”-Festival 2015 angefallen waren.

In der mündlichen Verhandlung vom 10.12.2015 bestätigte die 9. Kammer des LG Koblenz, dass die CNG vereinbarungsgemäß die Hälfte der Verluste aus der geplanten Veranstaltung tragen muss. Allerdings sei nach der vorläufigen Rechtsauffassung des Gerichts die Geltendmachung von Teilforderungen aus der Veranstaltungsabrechnung nunmehr nicht mehr möglich. Die DEAG müsse vielmehr eine Gesamtabrechnung unter Berücksichtigung der Kosten und Erlöse für die Verlegung der Veranstaltung in die Arena auf Schalke vornehmen. Zu Protokoll erklärte das Gericht, dass die CNG die Hälfte der sich daraus unter Berücksichtigung des Kooperationsvertrages und des zwischen den Parteien vereinbarten Budgets entstandenen Verluste tragen müsse. Eine Entscheidung über den bisher rechtshängigen Anspruch kündigte das Gericht für den 14.01.2016 an. Die DEAG wird nunmehr den Gesamtverlust der Veranstaltung beziffern und den hälftigen Anteil von der CNG einfordern.

Hintergrund: 
Die DEAG hatte Capricorn im Frühjahr vorgeworfen, sich entgegen der vertraglichen Vereinbarungen zu keinem Zeitpunkt an den Zahlungen für Künstlergagen und Werbemaßnahmen beteiligt zu haben. Der Nürburgring-Betreiber hingegen wies die Vorwürfe von sich und behauptete, die DEAG habe ihre Leistungen nicht erbracht. Sollte die DEAG ihre Forderungen gegenüber Capricorn nicht geltend machen können, kann der Veranstalter jedoch noch auf Versicherungszahlungen hoffen – diese sollen sich auf knapp 13 Millionen Euro belaufen. Entstanden ist die Idee zu “Grüne Hölle Rock”, da der Vertrag für “Rock am Ring” der Marek Lieberberg Konzertagentur mit dem Nürburgring ausgelaufen ist.

Daraufhin hat die Rennstrecke ein neues Festival in Kooperation mit DEAG und Wizard Promotions, die “Grüne Hölle”, aus der Taufe gehoben, das ursprünglich am gleichen Termin wie “Rock am Ring” (erstes Juniwochenende) stattfinden sollte. Im Herbst 2014 wurde das Festival jedoch um eine Woche vorverlegt, bevor es umbenannt und nach Gelsenkirchen verlegt wurde. Beim ersten “Rock im Revier” spielten u.a. die Headliner Metallica, Muse und Kiss. “Rock im Revier” und sein Zwillingsfestival “Rockavaria” zählten zusammen über 90.000 Besucher. Mit u.a. Iron Maiden, Nightwish und Slayer sind schon die ersten Headliner für das “Rock im Revier 2016” und “Rockavaria” in München bekannt.

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