Am Jahresende 2014 erhielten 15.600 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt

Am 31.12.2014 erhielten 15.617 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß Kapitel 3 des Sozialgesetzbuches XII. Nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz waren das 603 Personen bzw. 4 Prozent mehr als Ende 2013. Seit 2010 ist die Anzahl der Leistungsempfänger um rund 23 Prozent gestiegen. Ende des vergangenen Jahres waren in Rheinland-Pfalz 3,9 von 1.000 Einwohnern auf Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen (2010: 3,2 Einwohner).

Landesweit wurden im vergangenen Jahr rund 47,2 Millionen Euro und damit knapp 11 Prozent mehr als im Vorjahr für Hilfe zum Lebensunterhalt aufgewendet. Anspruch auf diese Sozialleistung haben unter anderem befristet Erwerbsunfähige, Vorruheständler mit niedriger Rente, längerfristig Erkrankte, aber auch Menschen mit Behinderungen sowie pflegebedürftige Personen, die in Einrichtungen leben und die Hilfe zum Lebensunterhalt als Taschengeld erhalten. Mehr als zwei Drittel der Leistungsempfänger (10.658 Personen) lebten in Einrichtungen.

Den höchsten Anteil bei den Hilfsbedürftigen stellte die Altersgruppe der 25- bis unter 65-Jährigen mit 53,8 Prozent (9.344 Personen). Es folgen die 65-Jährigen und älteren (4.335 Personen, 27,8 Prozent). Die Gruppe der Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren umfasst 1.100 Personen (7 Prozent). Den kleinsten Anteil stellte die Altersgruppe der 18 bis unter 25-Jährigen mit 5,4 Prozent (838 Personen). Das Durchschnittsalter aller Leistungsempfänger betrug 53,1 Jahre.

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