106,5 Mio Bußgelder wegen Preisabsprachen gegen Bierbrauer verhängt

Bonn. Das Bundeskartellamt hat am Montag, 13.01.2014, Geldbußen wegen verbotener Preisabsprachen bei Bier in Höhe von insgesamt 106,5 Mio. Euro gegen die Unternehmen Bitburger Braugruppe GmbH (Bitburger-Umsatz 2011=1,16 Mrd. Euro), Krombacher Brauerei Bernhard Schadeberg GmbH & Co. KG (Krombacher – Umsatz 2011 =  650 Mio Euro), C. & A. Veltins GmbH & Co. KG (Veltins- Umsatz 2011 = 417 Mio. Euro), Warsteiner Brauerei Haus Cramer KG (Warsteiner – Umsatz 2011 = 522 Mio. Euro) und Privat-Brauerei Ernst Barre GmbH (Barre – Umsatz 2011 = 20 Mio. Euro) sowie gegen sieben persönlich Verantwortliche verhängt. Ausgelöst hatte das Verfahren ein Bonusantrag der Anheuser-Busch InBev Germany Holding GmbH (AB InBev) (Umsatz 30 Milliarden Euro), gegen die in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes keine Geldbuße verhängt wird.Die Ermittlungen gegen zwei weitere Brauereikonzerne sind noch nicht abgeschlossen. Gleiches gilt für vier regionale Brauereien aus Nordrhein-Westfalen sowie den entsprechenden Regionalverband wegen der Beteiligung an einem regionalen Absprachekreis.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Durch unsere Ermittlungen konnten wir Absprachen zwischen Brauereien nachweisen, die überwiegend auf rein persönlichen und telefonischen Kontakten beruhten. Für Fassbier wurden die Preiserhöhungen der Jahre 2006 und 2008 in der Größenordnung von jeweils fünf bis sieben Euro pro Hektoliter abgesprochen. Für Flaschenbier wurde in 2008 eine Preiserhöhung abgesprochen, die zu einer Verteuerung des 20-Flaschen-Kastens von einem Euro führen sollte.“

In gemeinsamen Treffen und bilateralen Kontakten erreichten zunächst die überregional tätigen Brauereien eine Vereinbarung über eine Preiserhöhung, über die betroffenen Gebinde (Fass- und/oder Flaschenbier) und über ihre Größenordnung. Anschließend stimmten sich einige der überregional tätigen Brauereien (AB InBev, Veltins und Warsteiner) mit in Nordrhein-Westfalen tätigen regionalen Brauereien (u.a. Barre) auf Sitzungen des regionalen Brauereiverbandes im Juni 2006 und September 2007 über diese Preiserhöhungen ab.

Im Laufe des Verfahrens haben neben AB InBev auch Bitburger, Krombacher, Veltins und Warsteiner auf der Basis der Bonusregelung mit dem Bundeskartellamt kooperiert. Darüber hinaus konnte mit allen fünf heute bebußten Unternehmen eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) erzielt werden. Beides – Kooperation und Settlement – wurde für die jeweiligen Unternehmen bußgeldmindernd berücksichtigt. Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet.

Zusatzinfo:

Gegen die Brauereikonzerne Radeberger und Carlsberg laufen die Ermittlungen noch. Im vergangenen Sommer hatte das Kartellamt außerdem vier Kölsch-Brauereien und den nordrhein-westfälischen Regionalverband mit in seine Ermittlungen zu dem bundesweiten Bierkartell einbezogen. Auch dieser Verfahrensabschnitt ist noch nicht abgeschlossen. Eine Entscheidung zu den Vorwürfen aus einer rein regionalen, seit Weihnachten 2011 laufenden Kartelluntersuchung gegen einige Kölsch-Brauereien, darunter die Wettbewerber Früh, Reissdorf und Gaffel Becker ist ebenfalls noch nicht gefallen.

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