Bad Kreunznacher Stadtrat hebt Tourismusbeitrag auf

Bad Kreuznach. DEHOGA-Präsident Gereon Haumann: „Heute ist ein guter Tag für den Tourismus in Bad Kreuznach. Wir sehen uns in der Forderung des DEHOGA bestätigt und begrüßen die Entscheidung der Stadtratsmitglieder zur Aufhebung des Tourismusbeitrags in der Stadt Bad Kreuznach. Die Tourismus-Branche ist für Rheinland-Pfalz sowie für die Stadt Bad Kreuznach ein wichtiger Wirtschafts- und Standortfaktor und mit Blick auf die statistischen Zahlen muss die Branche bei Investitionen unterstützt werden, um die Attraktivität des touristischen Angebots zu fördern, um zumindest mal den Anschluss zu halten. Besser noch, die Politik bewilligt höhere Fördergelder, die es der Branche ermöglichen leichter Investitionen zu tätigen, um ein attraktives Angebot für die Stadt zu schaffen. Attraktive Betriebe, regionale  touristische  Besonderheiten sowie Neuansiedlungen ziehen Gäste und Besucher in die Region, schaffen Umsatz und  spülen sodann auch  höhere Gewerbesteuereinnahmen in die Stadtkasse“.

„Das Herausgreifen einer einzelnen Branche ist diskriminierend und völlig inakzeptabel gewesen. Der Vorteilssatz, mit dem der aus Tourismus entstehende Profit einer Branche dargestellt werde, ist zum Beispiel „absolut willkürlich“ festgelegt worden“, so Haumann. Die Kritik ist berechtigt, denn nach der Einführung der Abgabe, ist auch nach zwei Jahren nicht erkennbar, wofür das eingenommene Geld denn  eingesetzt wurde. „Die Stadt Bad Kreuznach hat sich von ihrer  Schlusslicht-Position bei den touristischen Kennzahlen nicht wesentlich nach vorne bewegt. Es werden in Bad Kreuznach nur Löcher gestopft, anstatt Mehrwert zu generieren. Mit der Aufhebung des Tourismusbeitrags, ist zumindest an dieser Stelle, Schluss mit zusätzlichen  Belastungen für unsere mittelständisch geprägten Familien-Betriebe“, so DEHOGA-Präsident Gereon Haumann.

Die Entscheidung der Zweiten Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz im Mai diesen Jahres machte deutlich, das der Festsetzung der Beitragssätze in der Stadt jegliche Kalkulationsgrundlage fehlt. „Wir begrüßen es sehr, dass der Bad Kreuznacher Stadtrat jetzt die schon längst überfällige Entscheidung im Sinne der Tourismus-Branche getroffen hat. Wir hätten uns dabei allerdings die Entschlossenheit gewünscht, die Aufhebung rückwirkend zum 01.01.2018 geltend zu machen“, so Gereon Haumann abschließend.

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