Förderung für Sicherheit im Straßenverkehr wird verlängert

Verkehrsminister Hendrik Hering hat die zum 1. Januar 2008 eingeführten Förderzuschläge von zehn Prozent zum Grundfördersatz für den Ausbau von besonders sanierungsbedürftigen Straßen auf der freien Strecke und für die Sanierung von Brücken und Stützmauern um zwei Jahre bis Ende 2013 verlängert. „Die Resonanz, insbesondere bei den Landkreisen, auf diesen speziellen Zuschlag in der Förderung war positiv. Zahlreiche kommunale Gebietskörperschaften hatten nach Einführung der Zuschläge ihre Bauprogramme angepasst“, sagte Hering. Die Regelung galt bislang bis Ende 2011.

Zusätzlich zu der Verlängerung der Frist wird das Land auch den Förderzuschlag für die betriebs- und sicherheitstechnische Nachrüstung von Straßentunneln im Zuge von förderfähigen Straßen um weitere 8 auf 18 Prozent erhöhen. Auch diese Regelung gilt bis Ende 2013. „Mit der Verlängerung der Förderzuschläge und der höheren Zuwendung für die Nachrüstung von Tunneln wird ein klares Zeichen für die Bedeutung einer sicheren und leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur gesetzt  und gleichzeitig der kommunale Haushalt deutlich entlastet“, so Minister Hering.

Eine im Jahr 2007 durchgeführte Bewertung des Kreisstraßennetzes hat gezeigt, dass viele Straßen vor allem außerhalb von Ortschaften sanierungsbedürftig sind. Um einen Anreiz zur Verbesserung zu schaffen, fördert das Land seit 2008 den gezielten Ausbau, aber auch die Sanierung von Brücken und Stützmauern, mit einem um zehn Prozent höheren Fördersatz. Je nach Finanzkraft der Kommune kann die Gesamtförderung bis zu 80 Prozent betragen. Mittlerweile zeige sich allerdings, dass bei weitem nicht alle geplanten Vorhaben wegen langer Vorlaufzeiten und teils umfangreicher Untersuchungen innerhalb des vorgesehenen Zeitraums abgewickelt werden könnten, erläuterte Hering.

 

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