Der Sachverständige

Ein Sachverständiger ist eine natürliche Person mit einer besonderen Sachkunde und einer überdurchschnittlichen fachlichen Expertise auf einem gewissen Gebiet.
In der Regel ist diese Sachkunde erworben durch ein für das Fachgebiet geeignetes Hochschulstudium mit Abschluss sowie mehrjährige Berufserfahrung bzw. Weiterqualifizierung auf dem entsprechenden Gebiet. Der Auftraggeber sollte immer auf die Qualifikation des beauftragten Sachverständigen achten (Dipl.-Ing. / Handwerksmeister). Denn die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht geschützt.

Da der gesamte Tätigkeitsbereich der Sachverständigen den Rahmen eines Zeitungsberichtes sprengen würde, werden wir uns im Folgenden schwerpunktmäßig mit der Erstellung von Gutachten über KFZ-Schäden (sog. Schadengutachten) beschäftigen. Hierbei muss zunächst unter zwei Gruppen von KFZ-Schäden unterschieden werden.

1. Kaskoschäden: Bei dieser Schadenart bestimmt der Versicherer welcher Sachverständiger das Gutachten erstellt.

2. Haftpflichtschäden: Bei sogenannten Haftpflichtschäden kann der Geschädigte den Sachverständigen selbst wählen.

Um eine seriöse Schadenregulierung durch die Versicherung des Schadenverursachers zu ermöglichen, macht es Sinn, dass ein qualifizierter, unabhängiger KFZ-Sachverständiger ein neutrales Gutachten erstellt. Dieser sollte einer Berufsorganisation oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation angehören (z.B.: BVSK, KÜS, GTÜ, DEKRA, TÜV usw.).

Der Geschädigte hat das Recht einen neutralen KFZ-Sachverständigen zu beauftragen, egal ob es sich um einen großen oder einen Kleinschaden handelt.

Sollte der Schaden jedoch unter 500 Euro liegen, so sollte der Sachverständige jedoch ein preiswertes Kurzgutachten oder eine Kleinschadenfeststellung machen, die sodann wie ein Kostenvoranschlag berechnet wird.

Wenn der Geschädigte sich einen Sachverständigen durch den Versicherer empfehlen lässt, muß er sich nicht wundern, wenn das Gutachten zu Gunsten des Versicherers ausfällt, auch wenn der Sachverständige als neutral bezeichnet wird. Außerdem kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt mit den Schadenansprüchen beauftragen. Die kosten für den Sachverständigen und den Rechtsanwalt trägt immer der Versicherer.

Der neutrale und unabhängige KFZ-Sachverständige ermittelt alle unfallbedingten Schadenpositionen im Zusammenhang mit Ihrem beschädigten Fahrzeug.

Bei Beschädigungen von Sachen bzw. Verletzung von Personen hat der Schädiger dem Geschädigten den Geldbetrag zu leisten, der zur Ausgleichung aller Unfallfolgen nötig ist. Das geht aus § 249 Absatz 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches hervor. Bei Verkehrsunfällen kommen eine Reihe von Schadenspositionen auf den Geschädigten zu, die er vom Gegner unter Umständen ersetzt verlangen kann. Zu den wichtigsten Schadensposten wird in den folgenden Abschnitten gesondert Stellung genommen.

Die Reparaturkosten zur Wiederherstellung des Fahrzeuges in den Zustand vor dem Unfall werden vom KFZ-Sachverständigen genau ermittelt.

Der Geschädigte hat das Recht sein Fahrzeug in der Werkstatt seines Vertrauens reparieren zu lassen (Wiederherstellung als wäre der Unfall nicht geschehen).
Der Geschädigte kann auch wegen Beschädigung einer Sache statt der „Wiederherstellung“ den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Ersetzt wird der erforderliche Geldbetrag, also die Aufwendungen, die ein Sachverständiger für zweckmäßig und notwendig halten dürfte.
 
Der Sachverständige entscheidet ob es sich um einen Reparaturschaden oder einen Totalschaden handelt.

Um einen Totalschaden handelt es sich, wenn das Fahrzeug wegen der Schwere der Beschädigung nicht mehr reparaturwürdig ist. In Zweifelsfällen ist dies durch einen Sachverständigen zu ermitteln. Auch der Wert des Fahrzeuges nach dem Unfall (sogenannter Restwert) wird vom Sachverständigen ermittelt.

Soll ich in die Werkstatt fahren, die der Versicherer des Unfallverursachers mir empfiehlt oder besser zuerst zu einem unabhängigen Sachverständigen?

Bei Haftpflichtschäden „das heißt bei Schäden die eine andere Person Ihnen zugefügt hat“ haben Sie grundsätzlich das Wahlrecht der Reparaturwerkstatt, ob dies dem Versicherer gefällt oder nicht. Die Kosten zur fachgerechten Wiederherstellung muss die Versicherung des Unfallverursachers bezahlen. Sie sollten auch wissen, dass Versicherer häufig Verträge mit Werkstätten abschließen und hierbei die Reparaturkosten drücken. Ob die Reparaturen dann fachgerecht durchgeführt werden, ist für den Geschädigten oft nicht erkennbar und er ist auf die Hilfe des Sachverständigen angewiesen.

Ein wichtiger Grund seitens des Versicherers, die ihre Vertragswerkstatt statt einen neutralen Sachverständigen empfiehlt, ist auch die anfallende Wertminderung. Diese wird vom Sachverständigen und ist dem Geschädigten auszuzahlen.

Wenn Sie keinen Leihwagen benötigen, ermittelt der KFZ-Sachverständige die Nutzungsausfallentschädigung, die der Versicherer für Ihr Fahrzeug bezahlen muss.

Während der Reparaturdauer bzw. Wiederbeschaffungsdauer hat der Geschädigte ein Recht auf einen Mietwagen als Unfallersatzfahrzeug, den der Versicherer zahlen muss. Anstatt sich einen Mietwagen zu nehmen, kann der Geschädigte während einer angemessenen Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer Nutzungsausfall geltend machen. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung wird vom Sachverständigen mithilfe entsprechender Tabellen ermittelt. Die Sätze liegen in der Regel zwischen 23 Euro und 175 Euro pro Tag.

Wichtig:
Ein Gutachten über Art und Umfang eines Unfallschadens ist immer ein wichtiges Beweismittel und schützt auch später nach dem Autoverkauf noch vor unberechtigten Forderungen. Deshalb sollte man auch insbesondere bei kleineren Schäden ein neutrales Gutachten erstellen lassen.

Versicherungen wollen auch im Schadenfall immer Geld sparen. Das ist ihr gutes Recht. Der Geschädigte hat deshalb das Recht einen neutralen bzw. unabhängigen Sachverständigen als sogen. Gehilfen zu beauftragen. Die Kosten hierfür sowie für den Rechtsanwalt muss immer die Versicherung des Schädigers zahlen.

Gastautor: Dipl.-Ingenieur Willi Bläser, KFZ-Sachverständiger
 

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