Weniger Empfängerinnen und Empfänger sozialer Mindestsicherungsleistungen

Bad Ems. Ende 2017 waren in Rheinland-Pfalz rund 301.900 Menschen zur Sicherung ihres grundlegenden Lebensunterhaltes auf finanzielle Hilfen des Staates angewiesen. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems erhielten damit 7,4 Prozent der Bevölkerung Leistungen der sozialen Mindestsicherung. Unter den Bundesländern wies Rheinland-Pfalz nach Bayern (4,9 Prozent) und Baden-Württemberg (5,6 Prozent) die drittniedrigste Quote auf. Deutschlandweit waren 9,2 Prozent der Bevölkerung auf Mindestsicherungsleistungen angewiesen.

Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger in Rheinland-Pfalz ist gegenüber dem Vorjahr um knapp 8.900 Personen bzw. 2,9 Prozent gesunken. Der Rückgang geht im Wesentlichen auf niedrigere Zahlen bei den Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zurück; dagegen vergrößerten sich die Bezugskreise von Gesamtregelleistungen nach dem SGB II (Hartz-IV-Leistungen) sowie von Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Der weitaus größte Teil der Menschen, die ihren Lebensunterhalt aufgrund von Arbeitslosigkeit oder zu geringem Einkommen nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, erhielt den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zufolge Gesamtregelleistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II (Hartz-IV-Leistungen). In Rheinland-Pfalz betraf dies Ende 2017 rund 232.900 Empfängerinnen und Empfänger; davon knapp 165.200 Erwerbsfähige mit Bezug von Arbeitslosengeld II sowie gut 67.700 nicht erwerbsfähige Familienangehörige, denen das so genannte Sozialgeld gezahlt wurde.

Gegenüber 2016 erhöhte sich die Gesamtzahl der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB II um rund 2.600 Personen bzw. 1,1 Prozent. Damit setzt sich der in den vergangenen Jahren zu beobachtende Trend steigender Empfängerzahlen weiter fort. Seit Beginn der Flüchtlingskrise kann die Zunahme unter anderem auf anerkannte Asylbewerber zurückgeführt werden, die nach ihrer Anerkennung vom Rechtskreis des Asylbewerberleistungsgesetzes ins SGB II wechseln.

Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist – wie schon 2016 – stark rückläufig. Am Jahresende 2017 erhielten rund 19.100 Frauen und Männer entsprechende Unterstützungen; ein Minus von 12.800 Personen bzw. 40,1 Prozent gegenüber 2016. Die Gründe für den starken Rückgang sind eine sinkende Anzahl einreisender Asylsuchender sowie der fortschreitende Abschluss bestehender Asylverfahren, der zum Wegfall der Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz führt.

Rund 45.100 Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer erhielten Ende 2017 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Von ihnen hatten gut 22.000 die Regelaltersgrenze erreicht, nahezu 23.100 Empfängerinnen und Empfänger waren Erwachsene unterhalb des Rentenalters und bezogen die Leistungen wegen dauerhaft voller Erwerbsminderung. Insgesamt ist die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII gegenüber 2016 um 1.700 Personen oder 3,9 Prozent gestiegen.

Die Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen hat seit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe („Hartz IV-Reform“) an Bedeutung verloren. Sie wird seit dem 1. Januar 2005 nur noch an nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige gezahlt, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder durch Leistungen anderer Sozialleistungsträger decken können. Dazu gehören zum Beispiel vorübergehend Erwerbsunfähige, längerfristig Erkrankte oder Vorruhestandsrentner mit niedriger Rente. In Rheinland-Pfalz waren dies Ende des Jahres 2017 knapp 4.800 Personen; rund 350 bzw. 6,8 Prozent weniger als im Vorjahr.

 

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