Gut drauf sein – auch ohne Alkohol!

Das Nein-Sagen fällt vielen besonders in der Karnevalszeit schwer, wenn überall Heiterkeit und Ausgelassenheit angesagt sind und der Alkohol dabei meist nicht fehlen darf. Jeder kennt die Situationen: Das Genussmittel Alkohol wird allzu leicht als Rauschmittel missbraucht. Bedauerlicherweise werden bei manchen Fastnachtsumzügen, Kappensitzungen oder Tanzveranstaltungen Jugendliche und sogar Kinder angetrunken vorgefunden, obwohl nach dem Jugendschutzgesetz die Abgabe von Bier (auch Bier-Mixgetränke) und Wein (auch Wein-Mixgetränke) – an Jugendliche unter 16 Jahren verboten ist. Branntweinhaltige Getränke (und entsprechende Mixgetränke) dürfen sogar nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden.

Gerade bei Umzügen wird leider nicht selten beobachtet, dass an Jugendliche und manchmal schon an Kinder Schnaps oder Likör verteilt wird. Dabei wird die schädigende Wirkung des Alkohols auf den kindlichen und jugendlichen Organismus ebenso massiv unterschätzt wie die damit verbundene Suchtgefährdung. Hier sollten Erwachsene mehr Verantwortung und Sensibilität zeigen.

Seit dem 1.9.2007 dürfen in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit Tabakwaren an Minderjährige weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden. Damit wurde die bisherige Altersgrenze von 16 auf 18 Jahre angehoben. Wichtig ist diese Änderung auch für Festveranstalter, die ab diesem Zeitpunkt darauf Acht geben müssen, dass Minderjährige bei Veranstaltungen nicht rauchen. Das Jugendamt weist daher alle Veranstalter, Gastwirte und Verkaufsstellen auf ihre gesetzlichen Verpflichtungen und ihre Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen hin.

Ein besonderer Appell richtet sich auch an Eltern, Verwandte, Bekannte und Freunde, die den Kindern und Jugendlichen als Vorbild zeigen sollten, dass Hochstimmung und Alkohol nicht unbedingt zusammen gehören müssen. Verantwortungsbewusste Mitbürger schreiten ein, wenn sie beobachten, dass Kinder und Jugendliche von anderen regelrecht zum Alkoholkonsum animiert werden. Nicht nur die Kinder und Jugendlichen, sondern auch die Erwachsenen müssen hier mal „Nein!“ sagen können. Weitere Informationen zum Thema Jugendschutz sind bei den Ordnungsämtern, der Polizei und beim Kreisjugendamt erhältlich.
 

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