Vorsorgemaßnahmen unter Ehepartnern

Es kommt zunehmend die Frage auf, ob und wie ein Ehepartner für den anderen Entscheidungen treffen kann, wenn dieser zum Beispiel durch Krankheit, Alter oder Gebrechlichkeit nicht mehr selbst entscheiden kann. Hier haben Ehepartner in rechtlicher Hinsicht keine andere Stellung als unverheiratete Partner. Ratsam ist es für solche Fälle eine Vorsorge zum Beispiel in Form einer Vorsorgevollmacht zu treffen. Hier kann eine nahe Vertrauensperson gewählt werden, womit der Gesetzgeber ein gutes Gestaltungsmittel zur Verfügung stellt. Als Alternative für diejenigen, die keine Personen haben, denen sie eine solche Vollmacht erteilen können, kommt die Betreuungsverfügung in Betracht. Eine Patientenverfügung kann getroffen werden, wenn zum Beispiel Regelungen zur Lebenshilfe oder zu lebensverlängernden Maßnahmen getroffen werden sollen.

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