Behindertenwerkstätte: Vergleich ersetzt Prüfrecht durch Rechnungshof nicht

Zum außergerichtlichen Vergleich zwischen der Landesregierung und der Westeifel-Werke GmbH im Rechtsstreit um das Prüfrecht von Behindertenwerkstätten erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Adolf Weiland:

„Die Prüfung der Behindertenwerkstätten durch das Landesamt für Soziales, wie es Sozialministerin Bätzing-Lichtenthäler vorschlägt, ersetzt in keinster Weise das unabhängige Prüfrecht des Landesrechnungshofs als neutrale Instanz. Die CDU-Fraktion unterstützt die wichtige Arbeit der Werkstätten für behinderte Menschen. Aber intransparente Förderung schadet insbesondere Menschen mit Behinderungen und den Betreibern von Einrichtungen für die, die gute Arbeit leisten wollen.

Die jetzt vorgestellte Verständigung mit den Werkstätten für behinderte Menschen ist Bestandteil eines beispiellosen Schlingerkurses der Landesregierung. Am 13. Juni 2017 hat die Landesregierung das später eingeklagte anlasslose Prüfrecht nicht in der Landesverordnung verankert. Im Sommer 2017 hat die Landesregierung die Werkstätten dann verklagt, zog die Klage jetzt jedoch zu Gunsten des Vergleichs zurück. Mit diesem Vergleich hätte die Klage schon längst überflüssig gemacht werden können.

Das Schauspiel der Landesregierung soll vom jahrelangen in Kauf genommenen Kontroll- und Organisationsversagen ablenken. Dieses Versagen hat zu einer Situation geführt, dass die Werkstätten für Behinderte im Mittelpunkt einer Diskussion standen, die sie nicht verschuldet hatten. Die Landesregierung hat jahrelang hunderte Millionen Euro an Steuergeldern ausgezahlt, ohne dass die Verwendung der Mittel überprüft wurde. Damit steht sie vor dem Scherbenhaufen ihrer Behindertenpolitik.“

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