ADD untersagt Altkleidersammlungen wegen unzutreffendem Sammelaufruf

Trier/Rheinland-Pfalz – Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) – landesweit zuständig für die Überwachung des Sammlungsgesetzes in Rheinland-Pfalz – hat zwei polnischen Einzelunternehmen die Durchführung von Altkleidersammlungen, die den fälschlichen Eindruck der „Unterstützung eines guten zwecks“ hervorrufen, sofort vollziehbar in Rheinland-Pfalz untersagt. Rechtsmittel können noch eingelegt werden.

Aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung wurden die Altkleidersammlungen, die unter anderem durch ein „weißes Kreuz auf rotem Grund“ sowie ein Herzsymbol auf den Handzetteln den Eindruck von Sammlungen für wohltätige Zwecke vermitteln, durch die ADD überprüft. Tatsächlich werden hier jedoch rein gewerblich Alttextilverwertungen durch polnische Einzelunternehmen mit Sitz im hessischen Mengerskirchen durchgeführt.

Eine karitative Verwendung des Sammelgutes beziehungsweise der Erlöse durch die gewerbliche Verwertung der Alttextilien ist somit nicht sichergestellt. Sollten weiterhin Kleidersammlungen mit „weißen Kreuz auf rotem Grund“ – nicht zu verwechseln mit Sammlungen der „Deutschen Roten Kreuzes“ – in Rheinland-Pfalz durchgeführt werden, bittet die ADD die Bevölkerung um Mitteilung.

Nicht hiervon betroffen sind selbstverständlich die rein gewerblichen Alttextilabholungen und –verwertungen, bei denen ausdrücklich auf die kommerzielle Nutzung der Altkleider hingewiesen und nicht im Namen von gemeinnützigen Organisation oder mit irreführenden Symbolen geworben wird.

Allgemeine Informationen zum Sammlungsrecht in Rheinland-Pfalz sowie Hinweise auf aktuelle Warnungen vor Sammelaufrufen finden Sie auf den Internetseiten der ADD unter dem Begriff Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger/Sammlungsrecht.

Hier stehen auch aktuelle Informationen über „Altkleidersammlungen in Rheinland-
Pfalz“ zum Abruf bereit.
 

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