Erscheint ein Pauschalreisender rechtzeitig am Abfertigungsschalter, wird er aber bei der Gepäckkontrolle verdächtigt, gefährliche Gegenstände im Gepäck zu haben, so kann er verlangen, verpasst er seinen Flieger, dass ihm die Bundespolizei ein neues Flugticket ersetzt. Dies dann, wenn die Überprüfung seines verdächtigen Gepäcks drei Stunden dauert, weil (hier nachts) erst eine Bereitschaft von außerhalb herbeigeholt werden musste. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ging für solche Fälle vom einem Organisationsverschulden der Bundesrepublik Deutschland aus.
Es könne nicht sein, dass ein Flugpassagier, bei dem im Gepäck “nichts gefunden” wird, einen sich aus der späten Ankunft des Suchtrupps nicht nur seinen gebuchten Flieger verpasst, sondern mit den nun erforderlichen Zusatzkosten für den Ersatzflug belastet bleiben soll. Dass nachts Prüfeinsätze “aus Haushaltserwägungen” nicht direkt am Flughafen vonstattengehen können, sei nicht Angelegenheit des zu Unrecht verdächtigten Flugpassagiers. (OLG Frankfurt am Main, 1 U 276/12) von Wolfgang Büser/Auto-Reporter.NET