Kaufrecht: Verkäufer darf Online-Auktion abbrechen!

Wer bei eBay etwas versteigert, darf die laufende Versteigerung abbrechen – auch dann, wenn es bereits Gebote gibt. Wie der Bundesgerichtshof jetzt nach Mitteilung der D.A.S. entschied, gilt das Eröffnen der Auktion lediglich als ein Angebot unter dem Vorbehalt einer berechtigten Rücknahme. BGH, Az. VIII ZR 63/13. (dpp)

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