Internet/Persönlichkeitsrecht: “Google” darf nicht per “Suchergänzung” diskriminieren

Das Unternehmen “Google” darf auf der von ihm betriebenen Internet-Suchmaschine die Eingabe von Suchbegriffen nicht per “Autocomplete”-Funktion ergänzen, die den Inhaber des gesuchten Begriffs diskriminieren. (Hier geschehen bei der Eingabe des ausgeschriebenen Namens “R.S.” mit dem Zusatz “Scientology” sowie “Betrug”, weil durch diese Suchvorschläge sein Persönlichkeitsrecht verletzt wird.)

Der Bundesgerichtshof: Der Betreiber einer Suchmaschine ist allerdings regelmäßig nicht verpflichtet, die durch eine Software generierten Suchergänzungsvorschläge generell vorab auf etwaige Rechtsverletzungen zu prüfen. Er ist grundsätzlich erst verantwortlich, “wenn er Kenntnis von der rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt”. Weise ein Betroffener auf eine rechtswidrige Verletzung seines Persönlichkeitsrechts hin, so sei der Betreiber verpflichtet, “zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern”. (BGH, VI ZR 269/12) Wolfgang Büser/ News-Reporter.NET

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