Zuwachs an Rebfläche begrenzen

Foto: rlp
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Weinbauministerin Ulrike Höfken hat bei der Jahreshauptversammlung des Weinbauverbands Rheinhessen hervor gehoben, dass die Rahmenbedingungen für den Weinbau im Land mit der bevor stehenden Umsetzung der EU-Agrarreform (GAP) verbessert werden.

„Wir haben uns in Berlin und Brüssel erfolgreich dafür eingesetzt, dass die finanzielle Ausstattung des Weinsektors in Rheinland-Pfalz vom kommenden Jahr an deutlich gestärkt wird. Damit können wir Investitionen in Anbau, Weinherstellung und Vermarktung finanziell unterstützen. Wir werden darüber hinaus Beratung, Ausbildung und Forschung für die Zukunft gut aufstellen und so unseren Winzerinnen und Winzern eine verlässliche Unterstützung sichern“, so Höfken. In zwei Talkrunden äußerte sich die Ministerin zudem zur Zukunft der Pflanzrechte im Weinbau sowie zur Profilierung von Lagenweinen.

„Mit der faktischen Verlängerung des Anbaustopps haben wir unser wichtigstes Ziel erreicht“, betonte Höfken. Ab 2016 gelte europaweit ein Genehmigungsverfahren für die Anlage neuer Rebflächen: „Um Überproduktion zu vermeiden und unseren Winzern ein ausreichendes Einkommen zu sichern, muss der Zuwachs aber begrenzt werden“, so die Ministerin. Die Landwirtschaftsminister der Länder und des Bundes hätten sich deshalb geeinigt, den Zuwachs auf jährlich 0,5 Prozent zu beschränken. In Rheinland-Pfalz könnten demnach jährlich Neupflanzungen auf 320 Hektar genehmigt werden. „Mit diesem Kompromiss sollten die Weinbaubetriebe gut leben können“, so Höfken. Allerdings müssten sie sich auf ein aufwändiges Genehmigungsverfahren einstellen.

Die Weinbauministerin berichtete zudem, dass sie den Verbänden im Dezember den Entwurf einer Landesverordnung zur Weinbezeichnung zur Stellungnahme zugeleitet habe: „Mit Unterstützung des Landtags möchten wir die Weine aus Einzel- und Steillagen stärker profilieren, um das Mehr an Qualität für die Verbraucherinnen und Verbrauchern sichtbar zu machen.“ Höfken zeigte sich überzeugt davon, dass die neuen Bezeichnungsmöglichkeiten den Wert der Weine steigern und bei qualitätsorientierten Betrieben auf Zustimmung stoßen werden. Die Verordnung soll ab dem Weinjahrgang 2014 gelten.

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