Zum 1. Juli: Renten steigen um 1,67 Prozent – Mütterrente noch nicht enthalten

Zum 1. Juli steigen die Renten in den alten Bundesländern um 1,67 Prozent. Über den neuen Zahlbetrag informiert die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz ihre Rentner in einer Mitteilung. Der Versand beginnt im Juni. Die ebenfalls zum 1. Juli geplante Mütterrente ist in dem neuen Zahlbetrag noch nicht enthalten. Die Mütterrente berechnet die Rentenversicherung getrennt von der Rentenanpassung in einer Sonderaktion, die im wesentlichen im dritten Quartal umgesetzt und im vierten Quartal abgeschlossen sein soll. Die Betroffenen erhalten darüber eine Mitteilung und eine Nachzahlung ab Juli. Besondere Anträge sind nicht notwendig.

Die Rentenanpassung wird von der Bundesregierung anhand der gesetzlichen Faktoren festgelegt. Schlüsselfaktor ist der statistisch ermittelte Zuwachs der beitragspflichtigen Bruttolöhne von 2012 auf 2013, der in den alten Bundesländern bei 1,38 Prozent liegt. Hinzu kommen die Entwicklung des Beitragssatzes sowie der Nachhaltigkeitsfaktor, der das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern berücksichtigt. Letztmals dämpfend wirkt sich der Nachholfaktor aus. Durch ihn werden unterbliebene Rentenkürzungen während der Finanzkrise ausgeglichen. All diese Faktoren zusammen ergeben einen Anpassungssatz von 1,67 Prozent. Durch die Anpassung erhöht sich die Standardrente, die Regelaltersrente eines Durchschnittsverdieners mit 45 Beitragsjahren, von 1.266,30 Euro auf 1.287,45 Euro im Monat.

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