Zahlen sollen beweisen: Rotmilanbestand nicht durch Windkraftanlagen gefährdet?

Erstaunlich was alles geht, wenn die GRÜNEN unsere Wälder mit Windräder vollpflastern wollen. Das stört angeblich noch nicht einmal die Rotmilane. Wenn aber der A1-Lückenschluss ins Gespräch gebracht wird, ist es auf einmal ganz anders.
Dann verhindern schon DNA-Spuren von seit Jahrhunderten ausgestorbenen Erdkröten  den Weiterbau. Politiker argumentieren oft so, wie es ihnen gerade in den Kram passt. Fakt ist, über eine Kleine Anfrage hat sich Andreas Hartenfels, Umweltpolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz, über die Gefährdungssituation der Rotmilanbestände in Rheinland-Pfalz informiert und erklärt jetzt in einer Pressemeldung folgendes: Seit Einführung der Schlagopferstatistik im Jahr 2002 wurden in Rheinland-Pfalz sieben Rotmilane als Schlagopfer von Windkraftanlagen in der Statistik erfasst. Demgegenüber sind die Verluste durch Straßenverkehr oder Hochspannungsleitungen um ein Vielfaches höher. Diese Zahlen widerlegen die Behauptung, dass der Windkraftausbau in Rheinland-Pfalz die Population der Rotmilane beeinträchtige.

Die vom Naturschutzverein „Pollichia“ erhobene Kritik, eine EU-Richtlinie zum Schutz des Milans werde in Rheinland-Pfalz nicht umgesetzt, entbehrt aus fachlicher Sicht jeder Grundlage. Im Gegenteil: Das der Ausweisung von Vogelschutzgebieten zugrunde liegende Fachkonzept Vogelschutz und das Schutzkonzept zum Rotmilan wurden von der EU ausdrücklich akzeptiert. Die Landesregierung hat mit ihrem „Schutzkonzept Rotmilan“ Maßnahmen ergriffen, die einen wichtigen Beitrag zum Erhalt des Bestandes leisten. Hierzu zählen ein verbesserter Schutz in den Schwerpunktvorkommen oder sogenannte Rotmilan-Futtertische. Zudem wurden bei den Forstämtern die Fachleute zusätzlich geschult, um sich intensiver mit dem Thema Rotmilan zu befassen. Das zuständige Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten wird diese Maßnahmen evaluieren und weiterentwickeln, um auch den strengen Auflagen des Bundesnaturschutzgesetzes nachzukommen. Man kann nur hoffen, dass die wilde Verspargelung nicht umgesetzt wird.

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