Wirtschaftsministerin Lemke: „Windenergie und Kulturlandschaft – das muss zusammen passen“

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist mit einem überschaubaren Zuwachs an leistungsstarken Windenergieanlagen verbunden. Die damit verbundene Veränderung des Landschaftsbildes soll verträglich gestaltet sein – im Hinblick auf die Menschen und deren Heimatgefühl, auf die rheinland-pfälzischen Kultur- und Naturdenkmäler sowie auf Touristen, die Erholung suchen. Ein „Kulturlandschafts-Gutachten“, in Auftrag gegeben von Wirtschaftsministerin Eveline Lemke, stellt dar, wie mit diesen bedeutsamen Kulturlandschaften konkret umzugehen ist. Die einzelnen historischen Kulturlandschaften werden darin bewertet und es wird auch gezeigt, wo keine Windkraft genutzt werden soll.

„Unsere Kulturlandschaften prägen das Selbstverständnis von Rheinland-Pfalz und seine Identität. Durch Jahrhunderte haben Menschen mit ihrer Arbeit und Häuslichkeit sowie ihren Ansprüchen an Versorgung und Natur das Land gestaltet. Historische Kulturlandschaften verändern sich weiterhin, weil Menschen dort leben. Wir geben dieser Veränderung Raum, aber wir wollen auch einen behutsamen Umgang mit unwiederbringlichen Landschaften. Wir suchen die Räume, wo Windenergie und Landschaft gut zusammen passen“, so Lemke. Die Landesregierung schaffe alle notwendigen Voraussetzungen, damit die Kommunen und die Planungsgemeinschaften gut fundierte Entscheidungen vor Ort treffen können. „Die Ergebnisse des Gutachtens sind für die Regionalen Planungsgemeinschaften nach dem kürzlich vorgelegten Windatlas und dem Rundschreiben zur Windenergie ein weiteres Werkzeug, um für eine gute Windenergie-Planung zu sorgen. Es liegt nun an den Planungsgemeinschaften, die Empfehlungen aufzugreifen und im Dialog mit den Kommunalen Vertretern die besten Lösungen für ihre Region zu suchen und zu finden.“

„Die Energiewende ist für alle Beteiligten eine Herausforderung. Dabei hat der Ausbau der Windenergie eine nicht unerhebliche Bedeutung und unterschiedlichste Belange sind zu berücksichtigen wie auch der Schutz der landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften“, stellte der Oberbürgermeister von Mayen, Wolfgang Treis, fest. „Das Gutachten bietet den Planungsgemeinschaften sowie den Gemeinden eine wichtige Grundlage, die notwendigen Raumordnungs- und Bauleitplanungen durchzuführen und somit schlüssige Gesamtkonzepte unter Berücksichtigung von öffentlichen und ortsspezifischen Belangen zu erarbeiten. Ich begrüße ausdrücklich, dass das Gutachten vom Land beauftragt wurde, um somit eine einheitliche Betrachtung zu gewährleisten sowie die Planungsgemeinschaften und Gemeinden von nicht unerheblichen Gutachterkosten zu entlasten.“

Ergebnisse des Gutachtens

Das „Gutachten zur Konkretisierung der landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften zur Festlegung, Begründung und Darstellung von Ausschlussflächen und Restriktionen für den Ausbau der Windenergienutzung“ wurde vom Büro für angewandte Geografie, Landschafts-, Stadt- und Raumplanung (agl) aus Saarbrücken erarbeitet.

Die historischen Kulturlandschaften sind in ihrer Vielfältigkeit und Ausprägung nahezu einzigartig in Europa und damit für Veränderungen sehr empfindlich. Die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) hat die Bewahrung dieser herausragenden Landschaften als Ziel mit aufgenommen.

Im Gutachten werden die folgenden bedeutsamen historischen Kulturlandschaften betrachtet:

Hoher Westerwald, Kannebäckerland, Unteres Mittelrheintal, Pellenz-Maifeld, das Ahrtal, Vulkaneifel, Elztal, Bitburger Gutland/Ferschweiler Plateau, Mosel- sowie Saartal, Moselhunsrück, Lahntal, Unteres und Oberes Nahetal, Oberrheintal und der Haardtrand.

Hinzu werden weitere Kulturlandschaften vorgeschlagen: das Mittelrheintal zwischen Koblenz und Neuwied, der Donnersberg, das Leininger Land, die Burg Trifels/Dahner Felsenland, der Saar-Mosel-Gau und die Obermosel sowie das Altsiedelland Rheinhessen.

Das Gutachten enthält eine umfassende Auswertung von externen Datenquellen die in enger Zusammenarbeit mit den Planungsgemeinschaften und Behörden, mit der Landwirtschaftskammer und der Rheinland-Pfalz-Tourismus sowie der Generaldirektion Kulturelles Erbe und dem Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal zusammen getragen wurden, Einbezogen wurden insbesondere . Erkenntnisse der Landesdenkmalpflege, das landesweite Biotopkataster, das Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung, das digitale Landschaftsmodell, Agrardaten, Regionale Raumordnungspläne und touristische Daten. Ministerin Lemke dankte für die ausgezeichnete Kooperation „Hand in Hand mit den Verantwortlichen vor Ort“.

Empfehlungen für Ausschlussflächen

Die Einzelbewertung erfolgt in fünf Stufen und wird erläutert. In Stufe 1 („Herausragende Bedeutung“) sind angeführt: Ahr-Engtal, Cochemer Moseltal, Unteres Moseltal, Lahntal, Nahe-Felsental, Haardtrand-Pfälzerwald.

Die Ministerin empfiehlt, alle Landschaftsräume in den Wertstufen 1 und 2 von Windkraftanlagen frei zu halten und vorsorglich als Ausschlussflächen festzusetzen. Die besonders zu schützenden historischen Kulturlandschaften der Wertstufen 1 und 2 umfassen rund 2000 Quadratkilometer.

Hinzu kommen als Ausschlussgebiete für Windenergie die im LEP IV wegen ihrer hohen naturschutzfachlichen Bedeutung bestehenden und geplanten Naturschutzgebiete, Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservates sowie der Nationalpark, die von einer Inanspruchnahme durch Windenergieanlagen gänzlich ausgenommen sind. In FFH- und Vogelschutzgebieten sowie Kernzonen von Naturparken ist eine Ausweisung von Windenergieanlagen nur denkbar, wenn diese mit dem jeweiligen Schutzzweck vereinbar sind.

Das Gutachten ist im Internet abrufbar unter

http://www.mwkel.rlp.de/Landesplanung/Programme-und-Verfahren/Landesentwicklungs-programm-LEP-IV/Teilfortschreibung-LEP-IV-Kap-5-2-1-Erneuerbare-Energien/

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