Wahlberechtigte, Wahlvorschläge und Kandidaturen, Daten zu den Kommunalwahlen 2014

Rheinland-Pfalz. Rund 3,2 Millionen Wahlberechtigte sind in Rheinland-Pfalz am 25. Mai 2014 zu den Kommunalwahlen aufgerufen. Daten und Fakten zu Wahlberechtigten, Wahlvorschlägen und Kandidaturen hat der Landeswahlleiter jetzt in einer Broschüre zusammengetragen, die unter www.wahlen.rlp.de kostenfrei als PDF-Datei (360 KB) heruntergeladen werden kann. „Die Veröffentlichung enthält über den Wahltag hinaus interessante Informationen über die Wahlvorschlagsträger und die Bewerberinnen und Bewerber“, so Landeswahlleiter Jörg Berres.

  • 3,23 Millionen wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, auf allen kommunalen Ebenen die Vertretungskörperschaften neu zu wählen; das sind rund 65.000 mehr als im Jahr 2009.
  • Von den Wahlberechtigten haben rund 100.000 die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Staates. Diese Zahl hat sich gegenüber den Wahlen von 2009 kaum verändert.
  • Um die insgesamt 35.691 zu vergebenden Ratssitze der verschiedenen Vertretungskörperschaften bewerben sich 78.200 Kandidatinnen und Kandidaten. „Das ist eine beachtliche Zahl kommunalpolitisch interessierter Bürgerinnen und Bürger, die in den Kreisen, Städten und Gemeinden Verantwortung tragen möchten“, so Berres. Gegenüber der vergangenen Wahl ist die Zahl jedoch um rund 8.200 gesunken. Die Zahl der zu vergebenden Mandate hat sich um 538 reduziert.
  • Auf Gemeindeebene – ohne kreisfreie Städte – treten rund 5.400 Bewerberinnen und Bewerber weniger an, für die Verbandsgemeinderäte hat sich die Zahl um knapp 2.000 reduziert. Infolge von Fusionen gibt es allerdings auch 14 Verbandsgemeinden und 6 verbandsfreie Gemeinden weniger als vor fünf Jahren. Für die Stadträte der zwölf kreisfreien Städte bewerben sich 240 Personen mehr als im Jahr 2009, für die 24 Kreistage rund 380 Personen weniger.
  • Der Anteil der Bewerberinnen beträgt rund 28 Prozent. Das ist ein leichter Anstieg von rund drei Prozentpunkten gegenüber 2009. Dies ist allerdings auch in dem starken Rückgang der Zahl männlicher Bewerber um rund 8.400 begründet. Die Zahl der Bewerberinnen erhöhte sich gegenüber 2009 um rund 230.
  • Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedsstaaten sind 277 Bewerberinnen und Bewerber, das entspricht einem Anteil von 0,4 Prozent.
  • Die Anzahl der zugelassenen Wahlvorschläge reduzierte sich gegenüber 2009 um 180; insgesamt wurden über 4.900 Wahlvorschläge zu den Wahlen zugelassen.
  • Auf der Ebene der Kreise, kreisfreien Städte und Verbandsgemeinden entscheiden die Wählerinnen und Wähler im Rahmen der Verhältniswahl über die Sitzvergabe in den Parlamenten, da mehrere Wahlvorschläge zugelassen wurden. Das gilt auch für 884 Ortsgemeinden – 2009 waren auf dieser kommunalen Ebene noch 969 Verhältniswahlen zu verzeichnen.
  • Ist nur ein oder kein Wahlvorschlag zugelassen, entscheidet die Mehrheitswahl, welche Personen in den Rat gewählt werden. Das ist in 1.421 meist kleinen Gemeinden der Fall, das sind rund 62 Prozent aller Gemeinden (2009: 1.338, 58 Prozent). In 1.126 Gemeinden gibt es keinen und in 295 Gemeinden einen Wahlvorschlag (2009: 1.136, 202).
  • Parteien treten mit ihren Wahlvorschlägen insbesondere auf der Ebene der Landkreise, kreisfreien Städte, Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden an. Bei Gemeinde- und Stadtratswahlen bewerben sich in großem Umfang kommunale Wählergruppen.
  • Neben zwei Landrätinnen bzw. Landräten (Landkreis Altenkirchen und Rhein-Land-Kreis) und einer Oberbürgermeisterin bzw. einem Oberbürgermeister (Stadt Bad Kreuznach) werden 1.851 ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie 411 Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern direkt gewählt.
  • Für das Amt der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeister kandidieren insgesamt 2.496 Personen, davon sind knapp 11 Prozent Frauen (2009: 9,5 Prozent). Eine kommunalwahlspezifische Besonderheit sind die mehr als 1.200 Einzelbewerber, die ohne Unterstützung eines Wahlvorschlagträgers – also einer Partei oder Wählergruppe – antreten.
  • In 406 Gemeinden (2009: 339) gibt es keine Kandidatin und keinen Kandidaten für das Amt der Ortsbürgermeisterin bzw. des Ortsbürgermeisters. In diesen Fällen erfolgt die Wahl durch den Gemeinderat.
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