Unterstützung für Asylsuchende regional sehr unterschiedlich

Mainz. Anlässlich der Antwort auf die Große Anfrage zur Anwendungspraxis des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) erklärt Anne Spiegel, Asylpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz: „Die GRÜNE Fraktion hat in einer Großen Anfrage an die Landesregierung nachgefragt, wie die rheinland-pfälzischen Kommunen die Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) umsetzen. Die Rückmeldungen aus den Kommunen zeigen große Unterschiede in der Anwendungspraxis auf. Die medizinische und soziale Betreuung ist zwar laut den Kommunen gegeben, spielt sich aber oft auf sehr niedrigem Niveau ab.

Individuelle Bedürfnisse in der Ernährung oder der Freizeitgestaltung können selten berücksichtigt werden. Die Antworten der Kommunen zeigen, dass dies vor allem an den restriktiven Regelungen des AsylbLG liegt. Zwar müssen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2012 die Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG gleichgestellt werden mit Leistungsbeziehenden nach SGB II und SGB XII. Die Umsetzung der Gleichstellung scheitert jedoch oft an den finanziellen Möglichkeiten. Im Rahmen der Möglichkeiten des AsylbLG versuchen die Kommunen auch eigentlich nicht berechtigten Asylsuchenden den Zugang zu Bildung zu ermöglichen.

Solange die Einschränkungen durch das AsylbLG aber fortbestehen wird es den Kommunen in Rheinland-Pfalz nicht möglich sein, den Asylsuchenden ihr Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und den umfassenden Zugang zu Bildung zu ermöglichen. Wir fordern daher dringend die Abschaffung des AsylbLG, damit sich die finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Asylsuchende verbessern.“

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