Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Landesregierung mauert bei Höhe der Zahlungen an Kreisjugendämter

In der Landtagssitzung am 1. Juni 2017 hat die CDU-Fraktion Nachfragen zur Kostenerstattung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gestellt. Dabei konnte Integrationsministerin Spiegel erneut nicht darlegen, welche rheinland-pfälzischen Jugendämter im vergangenen Jahr Kostenerstattungen in welcher Höhe für die Aufnahme dieser Flüchtlinge erhalten haben. Dazu erklären der CDU-Landtagsabgeordnete Hans-Josef Bracht und der integrationspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Adolf Kessel:

„Ministerin Spiegel weigert sich vehement, dem Parlament Auskunft darüber zu geben, wie sich die bisherigen – völlig unzureichenden – Zahlungen für das Jahr 2016 auf die einzelnen Kreisjugendämter verteilen. Es liegt der Verdacht nahe, dass die Ämter ungleich behandelt wurden. Denn landesweit beklagen die Kreise, dass ihnen die Kosten für die Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge vom Land nur sehr zögerlich erstattet werden. Sie warten noch auf viele Millionen Euro. Angesichts der angespannten finanziellen Situation der Kommunen in unserem Land ist dies inakzeptabel. Wir halten dieses Vorgehen der Landesregierung auch schwerlich mit den Dokumentationspflichten und der Landeshaushaltsordnung vereinbar. Wir werden den Sachverhalt weiter parlamentarisch aufklären.“

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