Steuererhöhungen setzen sich fort

Trier. Die Städte und Gemeinden in der Region Trier drehen weiter an der Steuerschraube. Nach einer Auswertung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Trier gab es in den 556 Kommunen im IHK-Bezirk Trier nach jetzigem Stand in diesem Jahr bereits 136 Erhöhungen der Gewerbe- und Grundsteuer B. Damit setzt sich der Trend der beiden Vorjahre fort, in denen die Städte und Gemeinden mit jeweils über 300 Erhöhungen die kommunalen Steuern schon erheblich nach oben geschraubt hatten.Mit weiteren Erhöhungen muss gerechnet werden, denn von 44 Kommunen liegen noch keine endgültigen Zahlen vor.
„Diese permanenten Steuererhöhungen auf kommunaler Ebene sind nicht überraschend und gleichwohl besorgniserregend. Eine solche mehrjährige Erhöhungswelle der Gewerbe- und Grundsteuern gab es im IHK-Bezirk Trier noch nie“, resümiert IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Jan Glockauer. Die Unternehmen der Region müssen weitere finanzielle Mehrbelast ungen verkraften. Dabei spült die Gewerbesteuer den Kommunen bereits ohne die regionalen Steuererhöhungen Einnahmen in Rekordhöhe zu“, so Glockauer weiter. Und für die kommenden Jahre geht die aktuelle Steuerschätzung von weiteren Zuwächsen aus.
Während die IHK in den Jahren 2008 bis 2010 jeweils nur rund zehn Hebesatzerhöhungen registrierte, gab es alleine bei der Gewerbesteuer 33 Anhebungen der örtlichen Hebesätze, durchschnittlich um etwa 30 Prozentpunkte. Bei der Grundsteuer B, die für Betriebs- und andere Grundstücke zu zahlen ist, verzeichnete die IHK sogar 104 Hebesatzerhöhungen, durchschnittlich um etwa 40 Prozentpunkte. Die Vollversammlung der IHK Trier hat das Drehen an der Steuerschraube bereits mit Besorgnis zur Kenntnis genommen. Aus ihrer Sicht kann eine Konsolidierung der maroden Kommunalhaushalte nur über die Einnahmeseite nicht gelingen. Denn die seit Jahren steigenden Steuereinnahmen gingen bislang schon nicht mit einer Haushaltskonsolidierung einher.
Deshalb muss die Ausgabenseite stärker in den Fokus der Stadt- und Gemeinderäte rücken und endlich das Konnexitätsprinzip konsequent beachtet werden, so dass Bund und Land die Kosten zahlen, die durch ihre Gesetze verursacht werden.

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