Stell Dir vor es ist Kreistagssitzung und Dein gewählter Kandidat geht nicht hin

Ganz egal ob Kreistag, Verbandsgemeinde-, Stadt, oder Ortsgemeinderat – wer sich als Kandidat für eines dieser Ehrenämter bei einer Kommunalwahl aufstellen lässt und gewählt wird, hat die Verpflichtung auch an den Sitzungen und Abstimmungen teilzunehmen. Das ist die jeweilige Person seinen Wählern schuldig. Je nach Struktur des Landkreises können zum Beispiel Schulen, Müllentsorgung, Digitalisierung, ÖPNV, Straßenbau oder Naturschutz auf der politischen Tagesordnung stehen. Wer als gewähltes Ratsmitglied nicht an den Sitzungen teil nimmt, hat keine Stimme und kann demokratische Entscheidungen nicht  im Sinne seiner Partei beeinflussen. 

Es macht also keinen Sinn, sich für ein Ehrenamt in der Vulkaneifel wählen zu lassen und dann so gut wie nie an den Sitzungen teilzunehmen. Nur um der Sachen wegen in seiner alten Heimat einen Platz zu besetzen, der ohnehin die meiste Zeit verwaist ist, schadet womöglich seinem eigene Ruf und dem seiner Fraktion. Obendrein bleibt möglicherweise politisches Engagement von Personen aus der Region auf der Strecke., die den Sprung in den Rat nur knapp verfehlt hatten.

Wir wollen hier und heute keinen Namen nennen. Wer aber seit 2017 von sieben Kreistagssitzungen nur an zwei Sitzungen teilgenommen hat, sollte auf jeden Fall als „stellvertretender Fraktionsvorsitzender“ seiner Partei zurücktreten und seinen Platz für einen oder eine engagierte(n) Nachrücker(In) räumen. Warum lässt sich Jemand in ein Gremium im Vulkaneifelkreis wählen, wenn man fast 700 km entfernt wohnt und arbeitet? Das ist schlicht weg Wählertäuschung. Dieses Beispiel macht deutlich warum Politikverdrossenheit und sinkende Wahlbeteiligungen bis in die Lokalpolitik auf dem Vormarsch sind. 

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