So reagiert die SPD-Fraktion

Zu den Äußerungen der rheinland-pfälzischen CDU-Landtagsfraktion zu einem Musterentwurf zum Landesstrafvollzugsgesetz erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Clemens Hoch:
 
„Der Musterentwurf der zehn Bundesländer, darunter auch Rheinland-Pfalz, ist ein diskussionswürdiger Ansatz, um eine vernünftige Resozialisierung von Straftätern, auch solchen, die zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurden, zu ermöglichen. Vollzugslockerungen, wie Hafturlaub, erhalten nur Personen, die sich bewährt haben, von denen keine Gefahr für die Bevölkerung ausgeht und für die soziale Kontakte zur Resozialisierung dienlich sind. Wenn Gefangene befähigt werden, ein weiteres Leben auch straffrei zu führen, ist das der beste Schutz für die Bevölkerung. Zur Versachlichung der Debatte sollte immer erwähnt werden: Auch lebenslänglich Verurteilte haben einen Anspruch auf Resozialisierung“.

Grundsätzlich halte die SPD-Landtagsfraktion die Vorschläge des Musterentwurfs für eine diskussionswürdige Regelung. „Wenn dieser Entwurf Eingang in das Landesstrafvollzugsgesetz findet, werden wir vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion hierzu eine Anhörung beantragen“, erklärt Hoch. Der Musterentwurf der Bundesländer sieht vor, die Resozialisierung von Straftätern, die zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurden, zu erleichtern. Dazu sollen sie im Einzelfall nach fünf Jahren statt bisher nach zehn Jahren Hafturlaub erhalten können.
 
„Ziel des Vollzugs ist es, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Dies ist seit Jahrzehnten gesetzlich verankert.

Außerdem hat der Vollzug die Aufgabe, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen. Auch diesem Ziel wird der Musterentwurf gerecht. Eine frühe Resozialisierung senkt die Rückfallquote. Dabei wird jeder Einzelfall selbstverständlich sorgfältig geprüft“, so Hoch. „Dies sollte man sich vor Augen halten, statt diffuse Ängste in der Bevölkerung zu schüren“.

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