Sicherung des öffentlichen Zugangs zum Nürburgring/Stellungnahme der EU-Kommission

Julia Klöckner: EU sagt Ja zum öffentlichen Zugangsrecht / Landesregierung muss das jetzt rechtssicher ausgestalten

Mainz. Zu dem von den rot-grünen Regierungsfraktion eingebrachten Gesetzentwurf zur Sicherung des öffentlichen Zugangs zum Nürburgring und zur darauf gerichteten Stellungnahme von EU-Kommissar Almunia erklärt die Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Julia Klöckner: „Der Brief von Herrn Almunia zeigt, dass die Landesregierung viel zu spät gehandelt hat.

Erst dadurch, dass wir als CDU-Landtagsfraktion, das Gespräch mit Herrn Almunia in Brüssel gesucht haben, ist für die Landesregierung die Notwendigkeit einer Abstimmung über die Sicherung des öffentlichen Zugangs zum Nürburgring erkannt worden. Die Landesregierung hat wertvolle Zeit verstreichen lassen, denn zu einem früheren Zeitpunkt wäre ein Herauslösen der Rennstrecke aus der Verwertung im Insolvenzverfahren wahrscheinlich noch möglich gewesen. Offensichtlich ist es im laufenden Bieterverfahren dafür zu spät. Das konnte man vorher wissen.
Wir haben auch erhebliche Zweifel, ob das versprochene Ziel, nämlich die Sicherung des öffentlichen Zugangs zum Nürburgring mit dem vorliegenden Gesetzentwurf tatsächlich dauerhaft erreicht werden kann.

Er beantwortet nicht die Frage, was bei einem Eigentümerwechsel passiert. Der Gesetzentwurf lässt offen, ob ein künftiger Eigentümer der Rennstrecke Nürburgring auch tatsächlich eine Rennstrecke betreiben muss. Denn die gesetzliche Verpflichtung, eine diskriminierungsfreie Benutzung der Infrastruktur u.a. zum Zweck des Breitenmotorsports sicherzustellen, trifft nach dem Gesetzeswortlaut allein den Betreiber. Dies setzt voraus, dass der Eigentümer die Rennstrecke auch tatsächlich entweder selbst betreibt oder von einem anderen betreiben lässt. Eine ausdrückliche Verpflichtung dazu enthält das Gesetz aber nicht. Außerdem wirft der Gesetzentwurf insolvenzrechtliche Fragen auf: Insolvenzrecht ist aber Bundesrecht, das Abweichungen durch den Landesgesetzgeber nicht zulässt.

Auch darauf gibt der Gesetzentwurf einschließlich seiner Begründung entweder überhaupt keine oder keine befriedigende Antworten. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf. Diese Fragen müssen im Rahmen der Ausschussberatungen überzeugend geklärt werden. Gesetzgeberische Schnellschüsse helfen nicht weiter. Denn hier wird nur der Anschein einer Lösung erweckt. In Wirklichkeit werden aber offenbar neue Probleme aufgeworfen. Damit ist niemanden gedient – vor allem nicht den Menschen in der Region um den Nürburgring und den vielen Motorsportfreunden.“

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