Schweitzer: Reformbedarf bei Pflegenoten bleibt

Mainz. Anlässlich der aktuellen Veröffentlichung des Schiedsspruchs zur Weiterentwicklung der Pflegenoten für die vollstationäre Pflege betonte Sozialminister Alexander Schweitzer die Notwendigkeit grundlegender Änderungen. „Einzelne Nachbesserungen sind zwar zu begrüßen, beispielsweise die Konkretisierung der Ausfüllanleitungen für die Prüferinnen und Prüfer. Die Notwendigkeit einer umfassenden Überarbeitung ist jedoch wissenschaftlich eindeutig bestätigt. Dies kann eine Schiedsstelle nicht leisten“, sagte der Minister. Ein Gremium mit dem Ziel des Interessenausgleichs gerate bei Fragen der Qualitätsberichterstattung zwangsläufig an seine Grenzen.

Auch nach dem vorgesehenen Inkrafttreten der Änderungen ab 1. Januar 2014 sei zu befürchten, dass Prüferinnen und Prüfer ein anderes Bild von der Einrichtungsqualität erlangen, als die Pflegenoten es ausdrücken. Detailänderungen an der Kriterienauswahl und der Bewertungssystematik könnten grundsätzliche methodische Mängel nicht beheben. „Deshalb werde ich in der nächsten Arbeits- und Sozialministerkonferenz unter anderem vorschlagen, dass der Gesetzgeber selbst, wissenschaftlich fundiert, genauere Vorgaben für die Veröffentlichungen macht, auf denen die Pflegeselbstverwaltung dann aufbauen kann“, so Schweitzer. Letztlich sei es das gemeinsame Interesse von Einrichtungsleitungen, Pflegekräften, Pflegebedürftigen und Angehörigen, die Qualität der erbrachten Leistungen realistisch darzustellen.

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