Schusswaffen im Strafvollzug

Dr. Axel Wilke: Justizminister greift nun doch Bedenken der CDU-Landtagsfraktion und der Strafvollzugsbediensteten auf

Mainz. Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Axel Wilke, begrüßt die nun von Justizminister Hartloff vollzogene Kehrtwende in der Frage Abschaffung von Schusswaffen im Strafvollzug. Herr Hartloff hatte als Sparbeitrag im Landeshaushalt zunächst die vollständige Abschaffung von Schusswaffen im rheinland-pfälzischen Strafvollzug geplant. Die CDU-Landtagsfraktion hatte sich hingegen gemeinsam mit dem Bund der Strafvollzugsbediensteten dafür ausgesprochen, dass auch künftig Schusswaffen insbesondere bei Transporten von Gefangenen zur Eigensicherung der Mitarbeiter und zur Verhinderung von Befreiungsaktionen mitgeführt werden können. Dazu hatte der Bund der Strafvollzugsbediensteten sogar eine öffentliche Petition gestartet.

„Minister Hartloff hat mit seinen vielen undurchdachten Schnellschüssen kein Glück. Nach den vorschnellen Schließungsplänen in Bezug auf das Oberlandesgericht Koblenz und seiner missglückten sogenannten Justizreform erlebt er nun mit einem weiteren Vorstoß eine Schlappe. Wieder platzt ein unausgegorener Sparvorschlag wie eine Seifenblase. Es ist bedauerlich, dass es immer erst massiver Proteste bedarf, bis es im Justizministerium zu einem Umdenken kommt.“

Es müsse nun geklärt werden, so Wilke, was die aktuelle Ankündigung des Justizministeriums konkret bedeute. Denn es gehe nicht nur um die Sicherung bei Gefangenentransporten. Auch die Bewachung von Gefangenen im Krankenhaus erfordere unter Umständen besondere Sicherungsmaßnahmen – insbesondere wenn es sich um Häftlinge aus dem Bereich der organisierten Kriminalität oder mit terroristischem Hintergrund handele. Auch bei Ausführungen müsse ggf. eine Bewaffnung der Sicherungskräfte sichergestellt werden.

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