Rückkehr von Teil- zu Vollzeit

SPD-Bundesgesetz wegen handwerklicher Fehler gescheitert

Zur Plenardebatte am 1. Juni 2017 um ein mögliches Rückkehrrecht von einer Teilzeit – zu einer Vollzeitstelle erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, Christian Baldauf und die frauenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Dr. Susanne Ganster: 

Christian Baldauf: Der nun gescheiterte Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Nahles war von Beginn an sehr umstritten. Während Frau Nahles die Regelung für Unternehmen ab 15 Beschäftigten vorsah, trat die Union von Anfang an dafür ein, dass das Gesetz nur kommen kann, wenn die Schwelle bei 200 Beschäftigten festgelegt wird.

Die Vorgaben von Frau Nahles hätten sonst gerade das Rückgrat unserer Wirtschaft – die mittelständischen Unternehmen und Handwerksbetriebe überfordert. Das Ergebnis wären mehr Bürokratie, mehr Teilzeitbeschäftigung und viel mehr befristete Arbeitsverträge. Mit der Lösung eines Problems würden wir viele andere schaffen.

Unser Ziel bleibt die Vollbeschäftigung in unserem Land. Deswegen ist es gut, dass es nicht zu diesem neuen Gesetz kommt. Gerade flexible Beschäftigungsformen haben in der Vergangenheit dazu beigetragen, dass viele Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose den Weg zurück in den Arbeitsmarkt finden konnten.

Arbeitszeiten sind nicht gegen den Widerstand der Betriebe, sondern nur gemeinsam mit den Betrieben zu organisieren.

Dr. Susanne Ganster: Wir können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – insbesondere jungen Frauen und Familien – nur helfen, wenn wir Gesetze auf den Weg bringen, die auch in der Realität sinnvoll und umsetzbar sind. Das ist bei dem Gesetzentwurf von Frau Nahles nicht der Fall. Darum ist es gut, dass dieses Gesetz in der aktuellen Legislaturperiode des Deutschen Bundestages nicht mehr zustande kommt.“

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