Rechtswidriger Landeshaushalt in Mainz

Mainz. Erstmals in der Geschichte des Landes Rheinland-Pfalz wird die CDU-Landtagsfraktion der Landesregierung die Entlastung für die Abwicklung des Landhaushaltes verweigern. Das haben der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf, und der haushaltspolitische Sprecher der Fraktion, Gerd Schreiner, mitgeteilt.

„Die Zuführungen an die so genannte „Konjunkturausgleichsrücklage“ in Höhe von 177 Mio. Euro widersprechen geltendem Recht. Mit diesem Haushaltstrick wurden im Jahr 2008 vorgezogen Schulden aufgenommen. Zugleich wurde dies im Rahmen des Notermächtigungsrechts am Parlament vorbei beschlossen. Das stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Haushaltsrecht dar. Deshalb werden wir der Landesregierung die Entlastung verweigern und prüfen eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof gegen den rechtswidrigen Haushalt.“

Zur Erläuterung: Jahresbericht 2010 des Landesrechnungshofes Drs.15/4200:

Im Rahmen des Haushaltsabschlusses 2008 erteilte das Ministerium der Finanzen seine Einwilligung zur außerplanmäßigen Zuführung von 177 Mio. € an eine „Konjunkturausgleichsrücklage“.

Bereits im Rahmen des Entlastungsverfahrens für das Haushaltsjahr 2007 hat der Rechnungshof erhebliche haushaltsrechtliche Bedenken gegen die damals vorgenommene außerplanmäßige Bildung allgemeiner Rücklagen bei einem teilweise kreditfinanzierten Haushalt erhoben. Diese gelten grundsätzlich auch für den vorliegenden Fall.

Ergänzend ist zu bemerken, dass es sich bei der 2008 gebildeten Rücklage nicht um eine Konjunkturausgleichsrücklage im Sinne von § 42 LHO in Verbindung mit den §§ 6, 7 und 14 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft handelt. Nach diesen Bestimmungen hätte eine solche Rücklage bei der Deutschen Bundesbank angesammelt werden müssen. Nur wenn die Mittel der Notenbank zufließen, besteht die Gewähr, dass die Liquidität dem Wirtschaftskreislauf entzogen und nicht Grundlage weiterer Kreditschöpfung wird. Von einer derartigen Zuführung sah das Ministerium ab.

Die „Konjunkturausgleichsrücklage“ stellt auch keine Vorsorge dar, da ihr kein reales Vermögen gegenübersteht. Letztlich wurden lediglich Ausgabeermächtigungen in die Folgejahre übertragen. Eine solche Verfahrensweise ist durch das Notermächtigungsrecht des Ministeriums der Finanzen nicht gedeckt.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen