Neues rheinland-pfälzisches Landesausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz tritt in Kraft

Zum Jahresbeginn 2019 tritt das neue Landesausführungsgesetzes zum Transplantationsgesetz in Kraft. Der Landtag hatte das Gesetz zuvor in seiner Dezembersitzung einstimmig beschlossen. „Ich freue mich sehr darüber, dass die Fraktionen im Landtag bei dem für viele Menschen lebenswichtigen Thema Organspende an einem Strang ziehen“, betonte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „Das Engagement der Transplantationsbeauftragten trägt maßgeblich dazu bei, dass Organspenden in einem Krankenhaus ermöglicht werden, indem sie unter anderem standardisierte Abläufe der Organspende für ihr Krankenhaus erarbeiten und eine einfühlsame Betreuung der Angehörigen sicherstellen. Das neue Gesetz stärkt deshalb die Stellung, Qualifikation und Wertschätzung der Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern“, so die Ministerin.

„Gemeinsam mit der im Frühjahr erwarteten Änderung des Bundestransplantationsgesetzes wollen wir die Zahl der Organspenderinnen und Organspender in Rheinland-Pfalz wieder erhöhen. Die Krankenhäuser sind dabei von zentraler Bedeutung. Ich begrüße es, dass die Bundesregierung bei der Änderung des Bundestransplantationsgesetzes auf zahlreiche Forderungen der Länder eingegangen ist, sodass sich das Bundesgesetz und unser neues Landesausführungsgesetz in Rheinland-Pfalz gut ergänzen“, führte Bätzing-Lichtenthäler weiter aus. So sieht das Bundesgesetz nun einen von den Ländern seit langem geforderten festen Schlüssel zur Freistellung der Transplantationsbeauftragten für ihre Tätigkeit und eine dem Aufwand der Krankenhäuser angemessene Finanzierung vor.

„Wir dürfen darüber hinaus nicht aufhören, die Menschen für das Thema Organspende zu sensibilisieren und sie umfassend aufzuklären, sodass sie bereit sind, ihre Entscheidung zu Lebzeiten in einem Organspendeausweis festzuhalten“, machte die Gesundheitsministerin deutlich. Wer in Deutschland auf ein Spenderorgan angewiesen ist, muss unter Umständen mehrere Jahre darauf warten. Mehr als 10.000 Patientinnen und Patienten stehen derzeit bundesweit auf der Warteliste. Die Anzahl der Organspenderinnen und Organspender ging 2018 im Vergleich zum Vorjahr leicht zurück. „Patientinnen und Patienten haben nur dann eine Chance weiterzuleben, wenn andere Menschen bereit sind, ihre Organe zu spenden. Deshalb müssen wir in Rheinland-Pfalz alle Hebel in Bewegung setzen, um die Zahl der Organspender wieder zu erhöhen. Mein Dank gilt dabei auch der unermüdlichen Aufklärungsarbeit der Initiative Organspende Rheinland-Pfalz mit den dort vertretenen Selbsthilfegruppen, Initiativen und Verbänden“, hob Bätzing-Lichtenthäler hervor.

Eingebettet in diese Aufklärungsarbeit hat das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium gemeinsam mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ein Faltblatt mit dem Titel „Checklisten für die Erklärung zur Organ- und Gewebespende – Möglichkeiten der Dokumentation in Organspendeausweis und Patientenverfügung“ herausgegeben. Es enthält einen Organspendeausweis zum Ausfüllen im handlichen Scheckkartenformat sowie die beiden Checklisten „Ausfüllen eines Organspendesausweises“ und „Patientenverfügung und Organ- und Gewebespendeerklärung“. Außerdem sind Beispiele für die Formulierung der Erklärung zur Organ- und Gewebespende in der Patientenverfügung abgedruckt.

Das Faltblatt inklusive Organspendeausweis kann kostenfrei über die E-Mail-Adresse bestellservice@msagd.rlp.de bestellt werden und steht auf der Homepage des Ministeriums als Download unter www.msagd.rlp.de>Service>Publikationen bereit, Stichwort „Organspende“.

 

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