Mindestsicherung: 265.000 Menschen auf finanzielle Hilfen angewiesen

Drittniedrigste Quote im Ländervergleich

Rheinland-Pfalz. In Rheinland-Pfalz waren Ende 2012 rund 265.000 Menschen auf finanzielle Hilfen des Staates angewiesen um ihren grundlegenden Lebensunterhalt zu sichern. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems erhielten damit 6,6 Prozent der Bevölkerung, d. h. etwa jeder 15. Einwohner, Leistungen der sozialen Mindestsicherung. Wie in den vergangenen Jahren wies Rheinland-Pfalz damit unter den Bundesländern nach Bayern (4,4 Prozent) und Baden-Württemberg (5 Prozent) die drittniedrigste Quote auf. Deutschlandweit waren 9 Prozent der Bevölkerung auf finanzielle Hilfen des Staates angewiesen.Der Zeitvergleich zeigt gegenüber den Vorjahren einen Rückgang bei den Leistungsempfängerinnen und -empfängern. So lag deren Zahl im Jahr 2010 noch bei 278.000. Im Jahr 2008 erhielten rund 281.000, im Jahr 2006 mehr als 304.000 Menschen Mindestsicherungsleistungen. Die Mindestsicherungsquote sank zwischen 2006 und 2012 um fast einen Prozentpunkt. Ausschlaggebend hierfür ist in erster Linie die rückläufige Zahl der Bezieher von Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende (Hartz-IV-Leistungen).

  • Zu den Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme zählen: Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) – auch als Grundsicherung für Arbeitsuchende oder »Hartz IV«-Leistungen bezeichnet
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
  • Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII – »Sozialhilfe« im engeren Sinne
  • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz

Der weitaus größte Teil der Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, erhielt den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zufolge, Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz-IV-Leistungen). In Rheinland-Pfalz betraf dies Ende 2012 rund 214.000 Empfängerinnen und Empfänger, das waren 6,7 Prozent der Bevölkerung unter 65 Jahren (Deutschland: 9,3 Prozent). Davon erhielten gut 151.000 als Erwerbsfähige Arbeitslosengeld II. Bei den anderen rund 62.000 handelte es sich um nicht erwerbsfähige Familienangehörige, insbesondere Kinder, denen das so genannte Sozialgeld gezahlt wurde.

Rund 40.000 Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer erhielten Ende 2012 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Von ihnen waren gut 19.000 zwischen 18 und 65 Jahre alt und bezogen die Leistungen wegen dauerhaft voller Erwerbsminderung, über 20.000 Empfängerinnen und Empfänger waren 65 Jahre und älter. Im Gegensatz zur Zahl der Bezieher von Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende ist die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in den vergangenen Jahren stetig gestiegen.

Die „originäre Sozialhilfe“, also die Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen, hat seit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe („Hartz IV-Reform“) an Bedeutung verloren. Sie wird seit dem 1. Januar 2005 nur noch an nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige gezahlt, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln oder durch Leistungen anderer Sozialleistungsträger decken können. Dazu gehören zum Beispiel vorübergehend Erwerbsunfähige, längerfristig Erkrankte oder Vorruhestandsrentner mit niedriger Rente. In Rheinland-Pfalz waren dies Ende des Jahres 2012 knapp 4.000 Personen.

Weitere Informationen zur sozialen Mindestsicherung können dem gemeinsamen Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zur Sozialberichterstattung entnommen werden (www.amtliche-sozialberichterstattung.de). Quelle: Statistisches Landesamt Bad Ems – Autor: Hans-Peter Fein (Abteilung Bevölkerung und Gesellschaft)

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