Massenhafter Betrug mit manipulierten Registrierkassen

„Wir werden den massenhaften Betrug an manipulierten Kassen nicht länger hinnehmen“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen am Donnerstag anlässlich einer Entscheidung des Finanzgerichts Neustadt/Weinstraße. „Dem Staat entgehen dadurch in jedem Jahr schätzungsweise bis zu zehn Milliarden Euro. Die Zeche zahlen am Ende alle ehrlichen Steuerzahler“, sagte Ahnen.

Die Ministerin weiter: „Die Manipulation von elektronischen Buchführungs- und Kassendaten bei Außenprüfungen der Finanzämter ist immer schwerer und aufwändiger feststellbar. Wir wissen, dass Art und Umfang der Manipulationen ein Ausmaß angenommen haben, das konkreten Handlungsbedarf aufzeigt.“ Die Finanzministerkonferenz habe im Dezember letzten Jahres ein Paket von Maßnahmen gefordert, um die Manipulation digitaler Kassendaten zu verhindern.

Die Finanzminister der Länder verlangten insbesondere die Einführung eines Verfahrens für Registrierkassen, mit der sich Manipulationen aufdecken und nachweisen lassen. „Dass in manchen Branchen einige Softwarehersteller elektronische Kassensysteme anbieten, in denen die Möglichkeit zur Steuerhinterziehung bereits programmiert ist, ist nicht länger hinnehmbar“, so die Ministerin.

Ahnen: „Wir müssen jetzt schnell und konsequent handeln. Dazu sollte auch die Verschärfung der Sanktionen gehören, wenn Steuerzahlern oder Herstellern von Kassen der Steuerbetrug mit manipulierten Kassen nachgewiesen wird.“

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt/Weinstraße hat in einem am Dienstag, dem 10. Februar veröffentlichten Beschluss entschieden, dass der Hersteller einer manipulierfähigen Registrierkasse unter Umständen für eine damit begangene Steuerhinterziehung haften muss.

In dem konkreten Fall ging es um ein Eiscafé, dessen Besitzer vom Landgericht Koblenz zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden war. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er seit Dezember 2003 rund 1,9 Millionen Euro Steuern unterschlagen hatte. Das Finanzgericht befand nun, dass der Hersteller der Kasse die vom Cafébesitzer hinterzogenen Steuern nachzahlen muss.

Der Grund: Wegen einer zur Kasse mitgelieferten Manipulationssoftware konnten die Umsätze automatisch verringert werden, wodurch weniger Steuern geflossen seien.

Manipulierbare Registrierkassen:
Kassenanbieter haftet mit

Der Geschäftsführer einer Firma, die Kassensysteme mit einer Manipulationssoftware herstellt und vertreibt, haftet in vollem Umfang für die Steuern, die ein Kunde hinterzogen hat und von ihm nicht mehr gezahlt werden können.

Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) mit Beschluss vom 07.02.2015 (5 V 2068/14) im Eilverfahren entschieden. Der Inhaber eines Eiscafés hatte im November 2002 ein Kassensystem erworben, das neben diverser Hardware auch eine Software zur Manipulation der im Kassensystem erfassten Daten umfasste. Der Hersteller habe das Kassensystem ausdrücklich als völlig risikoloses Instrument zur Verkürzung von Steuern angeboten.

Das Landgericht Koblenz hatte den Café-Inhaber wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Das Urteil und die entsprechend geänderten Steuerfestsetzungen mit Nachzahlungen von 1,6 Mio € wurden bestands- bzw. rechtskräftig. Der Kassensystem-Herstellers habe nach Auffassung des FG dadurch Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet, dass er ein komplettes System an den Café-Inhaber verkauft habe, und zwar mit dem Wissen, welche Möglichkeiten dieses System biete, und mit dem Ziel, dem Café-Inhaber eine Steuerverkürzung zu ermöglichen. Deshalb hafte er auch für die gesamten Steuern, die bei dem Café-Inhaber nicht mehr vollstreckt werden können. Ω

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