Landkreise schlagen Alarm: Auch nach der Finanzreform des Landes bleiben hohe Defizite!

Mainz. Der Vorsitzende des Landkreistages Rheinland-Pfalz, Landrat Hans Jörg Duppré, Landkreis Südwestpfalz, hat anlässlich der 68. Hauptversammlung des kommunalen Spitzenverbandes der 24 rheinland-pfälzischen Landkreise und des Bezirksverbandes Pfalz am 14.11.2013 im Landkreis Birkenfeld auf die anhaltend schlimme Finanzsituation der meisten Kreise hingewiesen. Während die Kommunen in anderen Bundesländern wegen der guten Steuereinnahmeentwicklung zunehmend ihre Haushalte ausgleichen könnten, hätten sich in Rheinland-Pfalz im Jahr 2012 die ungedeckten kommunalen Ausgaben auf über 370 Mio. € belaufen. Allein bei den Landkreisen habe der negative Finanzierungssaldo rund 200 Mio. € betragen. Die Gesamtverschuldung der Kreise sei in den Kernhaushalten inzwischen auf einen historischen Höchststand von 2,7 Mrd. € angewachsen; Tendenz: steigend! Duppré: „Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (VGH) hat mit dem richtungsweisenden Urteil vom 14.02.2012 unmissverständlich eine spürbar höhere Beteiligung des Landes an den enorm gestiegenen Soziallasten der Landkreise angemahnt.
Das Land will aber nur 50 Mio € zusätzlich bereitstellen, die über das ab dem kommenden Jahr geltende neue Finanzausgleichsystem zu einem Großteil an die kreisfreien Städte gehen. Dass damit die Vorgaben des VGH für die Landkreise nicht annähernd erfüllt werden, haben wir dem Land sehr deutlich vermittelt!“ Gänzlich inakzeptabel seien auch die unzureichenden Finanzierungsbeiträge des Landes für den Kita-Ausbau. Die Landkreise seien als Träger der Jugendämter mit enormen Beträgen in Vorlage getreten, um die von Bund und Ländern versprochene U3- Versorgungsquote fristgerecht sicherzustellen. Das Land sei aber nach wie vor nicht bereit, mehr als 10 % der Investitions- und Betriebskosten aus seinem unmittelbaren Landeshaushalt zu tragen. Stattdessen sei geplant, in dieser Sache den Kommunale Finanzausgleich (KFA) im neuen Doppelhaushalt mit insgesamt
630 Mio. € zu belasten.

Duppré: „Es kann nicht weiter angehen, dass das Land seiner finanziellen Verantwortung nicht nachkommt, mit Hinweis auf die Schuldenbremse sogar weitere Kostenerstattungen gegenüber den Kommunen kürzt, höhere Standards vorschreibt und auf den Bund verweist.“ Der Landkreistag bleibe bei seiner Forderung an das Land, im kommenden Doppelhaushalt seinen eigenen Anteil an den ungedeckten Kosten der Sozial- und Jugendhilfe deutlich aufzustocken. Nach dem neuen Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) sei primär beabsichtigt, einen Großteil der geplanten Soziallastenabgeltung durch Umschichtungen innerhalb des vorhandenen KFA-Systems zu refinanzieren.

Den eigenen Beitrag des Landes habe Prof. Junkernheinrich deswegen zu Recht als „marginal“ bezeichnet. Im Ergebnis würden sogar einige Kreise gegenüber der bisherigen Rechtslage schlechter gestellt. Einig sei man sich mit dem Land, dass der Bund über eine höhere Kostenbeteiligung an der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen für weitere Entlastungen der Kreise sorgen müsse. Wie diese im konkreten Fall bewerkstelligt werde, habe die neue Bundesregierung schnellstmöglich zu klären. Gesetzestechnisch einfach und schnell umzusetzen sei eine Durchleitung von Umsatzsteuereinnahmen an die Landkreise und kreisfreien Städte oder auch eine höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft. Beide Wege könnten auch einem Bundesleistungsgesetz für behinderte Menschen vorgeschaltet werden. Im Übrigen erwarte man vom Bund zusätzliche Fördermittel für einen flächendeckenden Ausbau des schnellen Internets und die Verkehrsinfrastruktur. Es bestünden keine Bedenken, eine Refinanzierung entsprechender Sonderprogramme über die diskutierte Pkw-Vignette sicherzustellen, soweit diese auf die Kfz-Steuer angerechnet werde. „Nachdem der Bund im Jahr 2014 die kompletten Lasten aus der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernimmt, die Kommunen zulasten der Bürgerinnen und Bürger die Realsteuern (Grundsteuer und Gewerbesteuer) anheben und Einsparungserfolge vorweisen können, muss auch das Land zu einer effektiven und nachhaltigen Entlastung der Kreishaushalte beitragen“, so Duppré abschließend. „Bis zur Verabschiedung des kommenden Doppelhaushaltes Mitte Dezember besteht hierzu noch Gelegenheit!“

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