Landkreise dürfen beim Ausbau der U3-Betreuung nicht vom Land allein gelassen werden

Mainz. Rheinland-Pfalz steht mit einer Versorgungsquote von 40 % bei der Betreuung der unter Dreijährigen an der Spitze der westdeutschen Bundesländer. In einigen Kreisen beträgt die Quote sogar schon 50 % und mehr. Dieser Erfolg wurde nur mit großer Kraftanstrengung aller Beteiligten erreicht. Der Vorsitzende des Landkreistages Rheinland-Pfalz, Landrat Hans Jörg Duppré, kritisiert jedoch, dass sich das Land an den bis Ende 2012 aufgelaufenen Investitionskosten nicht beteiligt hat.„Es kann nicht sein, dass sich Bund und Länder auf dem Krippengipfel 2007 auf einen Rechtsanspruch für die Betreuung von Kindern ab einem Jahr zum 01.08.2013 verständigen, der Bund einen Betrag von 4 Mrd. € (2,15 Mrd. € für Investition, 1,85 Mrd. € für Betriebskosten) zur Verfügung stellt, im Übrigen aber die Träger der Jugendämter (Kreise) und der Einrichtungen die Investitionskosten allein schultern müssen“, so der Vorsitzende. Seit Ende letzten Jahres befinden sich die kommunalen Spitzenverbände in intensiven Gesprächen mit der Landesregierung über die Kostenbeteiligung des Landes an dem U3-Ausbau.

Das Land hat sich im Zeitraum 2008 bis 2012 nicht an den Gesamtinvestitionen in Höhe von rd. 232,4 Mio. € beteiligt, dafür aber der Bund mit 103,5 Mio. € und die Jugendämter bzw. die Träger der Einrichtungen mit rd. 129 Mio. €. Darüber hinaus hat der Bund im Nachgang zu den Fiskalpakt-Verhandlungen – für die Schaffung von 30.000 zusätzlichen Plätzen – weitere 27,2 Mio. € zur Verfügung gestellt; die schon fast vollständig für weitere Maßnahmen bewilligt wurden. Das Land hat zwar inzwischen für den Planungszeitraum 2013 bis 2015 ebenfalls 28,5 Mio. € bereitgestellt; dies führt jedoch lediglich zu einer Beteiligung an den bisherigen Kosten in Höhe von 9,3 %.

Der Landkreistag fordert eine angemessene Beteiligung des Landes an den Investitionskosten für den U3-Ausbau – und zwar sowohl für die bereits umgesetzten als auch für die künftigen Maßnahmen. Er hat daher gemeinsam mit dem Städtetag und dem Gemeinde- und Städtebund unter Hinweis auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz vom 14.02.2012, wonach das Land für eine angemessene finanzielle Ausstattung der Landkreise zu sorgen hat, das Land zu einer deutlichen Erhöhung der Beteiligung aufgefordert.

Wenigstens eine Drittelbeteiligung erfordere weitere 60 bis 70 Mio. € an Landesmitteln. Diese Beteiligung müsse zudem, so Vorsitzender Duppré weiter, aus dem unmittelbaren Landeshaushalt, also außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs, erfolgen. Eine entsprechende Bereitschaft des Landes sei bisher leider nicht zu erkennen. „Es ist in hohem Maße befremdlich, dass das Land den Kommunen wenig oder keine Unterstützung gewährt, sich aber den Spitzenplatz in der Versorgungsquote auf die Fahne schreibt“, so Landrat Duppré abschließend.

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