Neue Wahlperiode: 13 Gesetzentwürfe in sieben Monaten

Mainz (dpa/lrs) – 13 Gesetzentwürfe haben Regierung, Ampel-Fraktionen und Opposition in der neuen Wahlperiode im rheinland-pfälzischen Landtag bereits eingebracht – genauso viele wie im gleichen Zeitraum der vorherigen Legislatur. Vier Gesetzentwürfe stammten von der Landesregierung, die übrigen neun von den Fraktionen, wie die Landtagsverwaltung in Mainz mitteilte.

Aus der Opposition kamen zwei, beide von der CDU. Die neue Fraktion der Freien Wähler hat noch keinen Gesetzentwurf eingebracht, die AfD auch nicht, im Vorjahreszeitraum hatte sie zwei vorgelegt. Stichtage des Vergleichs sind der 17. Dezember 2016 und derselbe Tag dieses Jahres. Der Landtag hatte sich jeweils sieben Monate vorher konstituiert.

Deutlich gestiegen ist in der 18. Wahlperiode im Vergleich zum Beginn der 17. die Zahl der Großen Anfragen: von 7 auf 37. Dazu hat die AfD mit 22 erheblich beigetragen, 13 kamen von der CDU (plus 6) und 2 von der erstmals im Landtag vertretenen Fraktion der Freien Wähler.

Kleine Anfragen gab es bisher 825 (minus 29). Mit 519 kamen die meisten davon von der CDU, gefolgt von der AfD mit 190 und den Freien Wählern mit 58. Die Grünen stellten 44, die FDP 8 und die SPD 6.

Mündliche Anfragen gibt es 2021 nach einem Beschluss des Ältestenrats keine. Er hat den Rechtsausschuss beauftragt, ein anderes geeignetes Frageformat zu entwickeln, worüber dann der Landtag entscheidet. Im Vergleichszeitraum 2016 hatte es 77 mündliche Anfragen gegeben, die meisten von der SPD (20), gefolgt von der CDU (19).

 

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