Land Rheinland Pfalz fördert Modernisierung von bestehenden Mietwohnungen mit Investitionszuschüssen

Rheinland-Pfalz. Das Land Rheinland-Pfalz fördert u.a. die Modernisierung von bestehenden Mietwohnungen mit Investitionszuschüssen. Gefördert werden bauliche Maßnahmen, die nachhaltig die Einsparung von Energie oder Wasser bewirken; der Ersatz vorhandener Bauteile zur Energieeinsparung, wenn dadurch der Wärmedurchgangswert oder der Energiebedarf um mindestens 20% geringer wird (z.B. Austausch der Heizungsanlage, Erneuerung der Fenster), Maßnahmen, die die Beheizung und/oder Wassererwärmung durch Nutzung alternativer oder regenerativer Energien ermöglichen sowie bauliche Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit – hierbei sollen die Vorgaben der DIN 18025 Teil 2 berücksichtigt werden. Die Förderung erfolgt mit einem Zuschuss in Höhe von 25% der förderfähigen Kosten. Diese müssen pro Wohnung mindestens 2.000 Euro betragen und dürfen 10.000 Euro nicht übersteigen. Die Höhe des maximal zulässigen Förderbetrages je Förderempfänger und Jahr beträgt 2.500,00 Euro.
Antragsberechtigt sind Eigentümer von Mietwohnungen, wenn sie sich verpflichten, die Wohnung nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahme zu keinem höheren Mietzins als 4,65 Euro/m² Wohnfläche zu vermieten.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn mit der Modernisierungsmaßnahme bereits begonnen wurde oder diese bereits abgeschlossen ist. Weitere Informationen über die genannte Förderung sowie die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Verena Müller, Zimmer 303, Tel.: 06592/933-220 oder im Internet unter www.isb.rlp.de

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