Länder können auch erben

Im Jahr 2012 hat beispielsweise das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) 6,6 Millionen Euro aus dem Nachlass verstorbener Landesbürger geerbt. Im Vergleich azum Vorjahr (3,7 Millionen Euro) hat sich der Umfang der Landeserbschaften damit beinahe verdoppelt. Das geht aus einer noch unveröffentlichten Statistik der NRW- Landesregierung hervor, aus der die Rheinische Post (Dienstagsausgabe 07.01.2014) zitiert. Die so genannte „Fiskuserbschaft“ gewinne „aufgrund der Ablehnung von Erbschaften durch alle gesetzlichen Erben zunehmend an Bedeutung“, schreibt NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) in seiner Antwort auf eine Kleine Anfrage des FDP-Landtagsabgeordneten Ralf Witzel. Allerdings sei der Nachlass „oft schwierig oder gar nicht zu verwerten“. Nach Abzug der Kosten etwa für die Sanierung von belasteten Grundstücken oder für die Abwicklung von juristischen Streitigkeiten blieben dem Land von den 2012 geerbten 6,6 Millionen Euro aber immer noch 5,3 Millionen Euro. Damit verbuchte NRW 2012 nach Abzug aller Kosten die höchste Netto-Erbschaft seit 2003. 2012 trat NRW insgesamt 977 Staatserbschaften an.

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