Kriminelle Karrieren verhindern

koblenzKoblenz. Innenminister Roger Lewentz und Justizminister Gerhard Robbers haben am Freitag, 14.11.2014 in Koblenz das landesweit fünfte Haus des Jugendrechts eingeweiht. Erklärtes Ziel der Landesregierung sei die flächendeckende Einrichtung von Häusern des Jugendrechts in allen fünf Oberzentren des Landes gewesen. Dieses Ziel habe man nun erreicht. Rheinland-Pfalz dürfte das erste Bundesland sein, das in fünf Städten über solche Einrichtungen verfügt, betonten Lewentz und Robbers.

Im Jahr 2005 wurde die erste Einrichtung dieser Art in Ludwigshafen eröffnet. Mittlerweile gibt es Häuser des Jugendrechts auch in Mainz, Kaiserslautern, Trier und Koblenz. Alle Beteiligten erhoffen sich durch ein individuelles und pädagogisch abgestimmtes Vorgehen, das Abgleiten junger Menschen in kriminelle Karrieren zu verhindern. „Die Häuser des Jugendrechts sind ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Jugendkriminalität, für mehr Opferschutz und für Gewaltprävention. Jugendliche Straftäter schnell zu überführen und zur Verantwortung zu ziehen ist wichtig“, sagte Lewentz.

Robbers wies darauf hin, dass in Rheinland-Pfalz mit der Einrichtung von Häusern des Jugendrechts sehr gute Erfolge bei der Vermeidung und Bekämpfung von Jugendkriminalität erzielt worden seien. „Hier kann durch eine passgenaue und rasche Reaktion auf jugendliches Fehlverhalten der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts besonders effektiv verwirklicht werden“, so Robbers. Lewentz und Robbers dankten in Koblenz der Staatsanwaltschaft, der Polizei, der Ambulanten Jugendhilfe der Caritas, der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter Koblenz sowie dem Verein Bewährungshilfe, die als Träger des Hauses des Jugendrechts in enger Abstimmung mit dem städtischen Jugendamt diese neue Einrichtung mit Leben füllen werden.

HINTERGRUND:

Das ganzheitlich orientierte Konzept der Häuser des Jugendrechts, in dem die Durchführung von Fallkonferenzen einen wichtigen Bestandteil darstellt, bezweckt eine Verknüpfung des Jugendstrafverfahrens mit sinnvollen pädagogischen Angeboten für junge Straftäterinnen und Straftäter. Die Fallkonferenz ist ein besonderes Instrument zur Beschleunigung der Bearbeitung von Einzelfällen bei gleichzeitig höherer Qualität der Planung zu einer schnellen und abgestimmten Reaktion.

Sie wird bei Bedarf von der Vertreterin/dem Vertreter der Einrichtung einberufen, die/der die Einberufung für erforderlich hält. An der Konferenz nehmen die im Haus des Jugendrechts tätigen Vertreter(innen) der mit dem Fall befassten Einrichtungen und ggf. auch die Betroffenen und deren Erziehungsberechtigte teil. Neben der Verfahrensbeschleunigung werden daher weitere Ziele verfolgt, wie der Ausbau ambulanter Maßnahmen, die Mitwirkung bei der Jugendhilfeplanung, die Verbesserung der interdisziplinären Kommunikation sowie die Stärkung der Zusammenarbeit mit Schulen und der Prävention. Ein besonderer Akzent liegt auch in einer stärkeren Berücksichtigung der Opferbelange und der Wahrung und Wiederherstellung des sozialen Friedens durch den Ausbau des Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA).

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