Kreistag beschließt Stellungnahme zum Entwurf eines Landesgesetzes über die Gebietsänderungen der Verbandgemeinden Obere Kyll und Hillesheim

Vulkaneifel. Als der Kreistag des Landkreises Vulkaneifel am 21. Mai zu einer Sondersitzung zusammenkam, gab es nur einen Tagesordnungspunkt. Es ging um die Stellungnahme des Landkreises Vulkaneifel zum Entwurf eines Landesgesetzes über die Gebietsänderungen der Verbandsgemeinden Obere Kyll und Hillesheim. Der Kreistag hat seine bisherigen Beschlüsse, insbesondere aus den Sitzungen vom 04.03.2013 und 17.03.2014 bekräftigt.

Damit vertritt er die Auffassung, dass der vorliegende Gesetzentwurf eines Landesgesetzes über die Gebietsänderungen der Verbandsgemeinden Obere Kyll und Hillesheim verfassungswidrig ist, gegen die eigenen Reformgrundsätze im Landesgesetz über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform und gegen das Gemeinwohl verstößt und auf unabsehbare Zeit einen nicht vertretbaren finanziellen und personellen Mehraufwand erzeugt.

Der Kreistag des Landkreises Vulkaneifel fordert die Landesregierung auf, kreisübergreifende Zusammenschlüsse erst dann umzusetzen, wenn entsprechende Gebietsänderungen im Rahmen einer Kreisreform bei den Landkreisen entstehen. In der Stellungnahme wird ausgeführt, warum der Gesetzesentwurf der Landesregierung gegen die eigenen Reformgrundsätze verstößt. Die im Landesgesetz über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform gefassten Kernziele wie Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie Verwaltungskraft werden in dem vorliegenden Gesetzesentwurf in keinster Weise eingehalten oder erfüllt. Geradezu das Gegenteil wird mit der Bildung einer landkreisübergreifenden Verbandsgemeinde befürchtet. Ohne sachlichen Grund werden Landkreisgrenzen überschritten. Selbst der seinerzeit vom Land beauftragte Gutachter Prof. Dr. Martin Junkernheinrich hat deutlich aufgezeigt, dass landkreisinterne Lösungen nach Leistungsfähigkeitskriterien der nun angestrebten Lösung weit überlegen sind.

Die ursprünglich vorgesehene Beachtung der Kreisgrenzen bei der Fusion von Verbandsgemeinden ist nicht eingehalten worden. Damit werden jetzt auch für den Landkreis Vulkaneifel Vorentscheidungen getroffen, ohne dass auch nur ansatzweise die Konturen einer Kreisreform erkennbar sind. Zentraler Punkt der Stellungnahme bilden die Ausführungen über den Verstoß gegen das Gemeinwohl und der auf unabsehbare Zeit nicht vertretbare finanzielle und personelle Mehraufwand. So heißt es in der Stellungnahme: „Die auf nicht absehbare Zeit bestehende Zwitter-Anbindung der neuen Verbandsgemeinde zu zwei Landkreisen wird sowohl die Verbandsgemeinde wie die beiden Landkreise in ihrer Aufgabenwahrnehmung erheblich behindern und damit die Leistungsfähigkeit aller stark reduzieren. Dies wäre alles vermeidbar, wenn kreisübergreifende Zusammenschlüsse erst gleichzeitig mit einer entsprechenden Gebietsänderung bei den Landkreisen umgesetzt würden.“

In ganz Deutschland gibt es keine kreisübergreifenden Verbandsgemeinden. Dies überrascht nicht, denn diese führen zu nicht vertretbaren Zuständigkeitszersplitterungen. Der Kreistag und Landrat Heinz-Peter Thiel sind sich uneingeschränkt einig, dass die Bildung einer landkreisübergreifenden Verbandsgemeinde zu ganz erheblichem Arbeits- und Abstimmungsaufwand führen wird. Gerade in Zeiten sehr schwieriger Personal- und Finanzressourcen und mit Blick auf die eigentliche Zielsetzung einer Verwaltungsreform, nämlich Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis, wird die Einrichtung einer solchen landkreisübergreifenden Verbandsgemeinde für unverantwortlich gehalten. Mehrere, in der Stellungnahme aufgeführte Beispiele, verdeutlichen exemplarisch, zu welchen Problemen und zu welchem enormen Abstimmungsaufwand die Bildung einer kreisübergreifenden Verbandsgemeinde führen wird:

1) Der Landkreis Vulkaneifel nimmt am kommunalen Entschuldungsfonds teil. Die auf den Landkreis Vulkaneifel zukommenden Mehrbelastungen und Kostensteigerungen sowohl im Personal- als auch im Sachbereich werden diese Bemühungen geradezu auf den Kopf stellen.

2) Auch im Bereich der Schulen wird es zu Problemen kommen. Während die VG Prüm kein Träger einer Realschule Plus ist, ist die VG Obere Kyll Trägerin der Realschule Plus in Jünkerath. Wenn nun die neue VG Prüm/Obere Kyll ihren Sitz in Prüm hat, müsste der Landkreis Vulkaneifel sich nach der bestehenden Gesetzeslage des Schulgesetzes nicht mehr an Baukosten an der Realschule Plus in Jünkerath beteiligen. Der Eifelkreis Bitburg-Prüm wäre zur Kostenbeteiligung verpflichtet, obwohl die Realschule Plus in Jünkerath noch auf dem Gebiet des Landkreises Vulkaneifel läge. Die Trägerschaft der Schule ist zudem bis dato nicht verlässlich geregelt.

3) Ebenso entstehen im Bereich des Brand- und Katastrophenschutz rechtliche Unklarheiten und erheblicher Regelungsbedarf im Umgang mit der neuen VG Prüm. Es müssten neue Alarmpläne erstellt werden oder aber es würde zu Problemen in den Funknetzen kommen.

4) Ähnliche Unstimmigkeiten mit erheblichem Abstimmungsbedarf werden im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gesehen.

Selbst bei der Umsetzung des aktuell anstehenden Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes wird schon in Kürze die Frage anstehen, wie die dem Landkreis und dem ihm zugehörigen Gemeinden zustehenden Mittel (Kreisbudget) aufgeteilt werden. Die Stellungnahme des Landkreises Vulkaneifel kann im Wortlaut im Ratsinformationssystem des Landkreises Vulkaneifel unter www.vulkaneifel.de eingesehen werden.

Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen
Eifelzeitung E-Paper Aktuelle Ausgabe kostenfrei als E-Paper lesen