Koalition entschärft Beitragsnachforderungen der AdL

Berlin. Zu den Beratungen im Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte erklärt der Agrarexperte der FDP-Bundestagsfraktion Edmund Geisen:

Ich freue mich sehr, dass es uns nach intensiven Verhandlungen gelungen ist, die rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) nach Eheschließung wieder zu erleichtern. Damit helfen wir ca. 2.000 jungen Ehepaaren, die ihre Eheschließung bei der landwirtschaftlichen Alterskasse nicht rechtzeitig gemeldet hatten und sich nun mit Nachzahlungen von insgesamt 6 Millionen Euro konfrontiert sahen.

Eine entsprechende Gesetzesänderung ist Gegenstand der Ausschussberatungen und wird noch vor der Sommerpause verabschiedet. Mit der geplanten Gesetzesänderung tritt die vor 2010 bestehende Regelung, nach der eine Befreiung von der Alterskassen-Mitgliedschaft nach Eheschließung unabhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung möglich ist, rückwirkend wieder in Kraft. Aufgrund einer Rüge des Bundesrechnungshofes hatte der Gesetzgeber Ende 2010 diese rückwirkende Befreiung erschwert.

Es ist seitdem nur noch innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eheschließung möglich, sich befreien zu lassen, z.B. wenn man schon in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist. Wird diese Frist versäumt, sind Beitragszahlungen fällig. Diese können sich bis zum ersten Beitragsbescheid der Alterskasse zu hohen vierstellige Beitragsnachforderungen addieren.

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