Klage des DRK wegen Aufwandsentschädigung für Blutspender

Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Peter Enders, teilt mit, dass seine Fraktion die Haltung des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) zur Aufwandsentschädigung für Blutspender unterstützt. Das DRK hat das Land Rheinland-Pfalz verklagt, um klären zu lassen, ob die Mainzer Universitätsmedizin Blutspendern grundsätzlich 27 Euro pro Blutspende zahlen darf. Nach dem Transplantationsgesetz ist eine solche Entschädigung allerdings nur zulässig, wenn für den Spender ein tatsächlicher  Aufwand entsteht. Die Universitätsmedizin zahlt aber selbst dann, wenn sie mit mobilen Spendeneinrichtungen vor Ort tätig wird. Dadurch fühlt sich das DRK, das seinen Spendern kein Geld zahlt, benachteiligt.

„Wir unterstützen die Haltung des DRK, weil sie mit dem Transplantationsgesetz im Einklang steht, das Entschädigungen für Blutspenden ausdrücklich als Ausnahme- und nicht als Regelfall vorsieht. Wenn die Blutentnahmeeinrichtung bei auswärtigen Terminen vor Ort zum Spender kommt, ist ein Aufwand, der entschädigt werden könnte, nicht erkennbar. Außerdem konterkariert eine regelmäßige gezahlte Entschädigung den Spendencharakter. Gerade die Unentgeltlichkeit der Blutspende, die im deutschen Transfusionsgesetz verankert ist, beinhaltet bereits bei der Spenderauswahl einen größtmöglichen Sicherheitsfaktor. Denn Spender, die keinen materiellen Vorteil durch die Blutspende erlangen können, geben höchstmögliche Garantie, dass Spendeausschlussgründe, die einen potentiellen Empfänger gefährden können, nicht verschwiegen werden.“

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