Kirche spart durch Steuertricks Millionen

„Da hat Herr Feldhoff seiner Kirche ein Eigentor geschossen“, so Matthias Holzbauer, Sprecher der Freien Bürger für demokratische Werte, zu einem Ausspruch des Kölner Domprobsts Norbert Feldhoff. Dieser hatte die Steuertricks des Erzbistums, die „Die Zeit“ (13.2.14) aufgedeckt hatte, zu rechtfertigen versucht. Durch ein Umwegegeschäft über die Niederlande hatte die Bistumskasse zwei Millionen Euro Grunderwerbssteuern gespart („Die Welt“, 17.2.14).Feldhoff hatte gegenüber der „Welt“ erklärt, es sei „weder anrüchig noch unverantwortlich, die Möglichkeiten des Steuerrechts zu nutzen. ‚Das macht jeder Steuerzahler – wenn er schlau ist.’ Er habe es als seine Pflicht gesehen, unnötige Kosten zu vermeiden.“ „Wenn der Staat schlau ist, dann spart er sich ab sofort das Geld für die Kirchen“, erklärte dazu Holzbauer. „Er hat aufgrund seiner Verantwortung für die Steuerzahler sogar die Pflicht, die unnötigen Kosten zu vermeiden, die die jährlichen Milliardensubventionen des Staates an die Kirchen darstellen.“

Immerhin stellte der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans klar: „Mancher legale Steuertrick ist zwar keine Straftat, aber Sünde.“ Es ist schon bezeichnend, dass ein Politiker die Kirche an Ethik und Moral erinnern muss. Peinlich ist es auch, wenn Feldhoff dann als Ausrede noch die uralte Sozial-Legende in Stellung bringt: „Das Geld geht dann auch den Sozialeinrichtungen der Kirche verloren.“ Als ob es nicht in Wirklichkeit die Allgemeinheit der Steuerzahler ist, die diese Sozialeinrichtungen zu fast 100 Prozent finanziert. Die Kirche erhält vom Staat jedes Jahr an die 17 Milliarden Euro und trickst den Staat dann noch bei den Steuern aus, so Holzbauer. „Damit zeigt sie, was ihr die ehrlichen Bürger und Steuerzahler wirklich wert sind.“
Dieser Skandal fällt inzwischen immer mehr Politikern auf. Etwa im chronisch klammen Saarland, wo die Landtagsabgeordneten der Grünen Klaus Kessler und Hubert Ulrich die Staatsleistungen des Landes an die Kirchen (500.000 Euro) in Frage stellen. Diese seien „den Bürgerinnen und Bürgern kaum noch vermittelbar“ (Saarbrücker Zeitung, 17.2.14). Wenn sie allerdings beklagen, dass eine Ablösung dieser Zahlungen nicht ohne ein längst überfälliges Bundesgesetz möglich ist, gibt es eine ganz einfache Lösung: Die Bundesländer sollten nicht lange fackeln und diese Zahlungen einfach einstellen.

Laut Dr. Gerhard Czermak, ehemaliger Richter und Experte für Staatskirchenrecht, ist der vom Bund „missachtete Verfassungsauftrag zur Ablösung der historischen Staatsleistungen längst, in eine Pflicht zur Einstellung dieser Leistungen umgeschlagen“ (Lexikon Religion und Weltanschauung in Gesellschaft und Recht, Aschaffenburg 2009, Artikel über Staatsleistungen, http://www.staatsleistungen.de/844/gerhard-czermak-lexikonartikel-staatsleistungen, V1).

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