Höhere Steuern schwächen unseren Wirtschaftsstandort

Die Städte und Gemeinden in der Region Trier erhöhen trotz Steuereinnahmen auf Rekordniveau weiter die Hebesätze von Gewerbesteuer und Grundsteuer B. Nach dem Realsteueratlas 2014, den die Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern Rheinland-Pfalz jetzt vorgelegt hat, gab es in den 556 Kommunen im IHK-Bezirk Trier in diesem Jahr 377 Anhebungen der Gewerbe- und Grundsteuer B. Der gleiche Trend zeigt sich auf Landesebene: Mehr als die Hälfte aller rheinland-pfälzischen Kommunen haben zum Jahresbeginn 2014 die Realsteuern angehoben. Mit Sorge beobachten die IHKs, dass sich die steuerlichen Rahmenbedingungen in Rheinland-Pfalz stetig zu Lasten einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft entwickelt haben.

„Das andauernde Drehen an der Steuerschraube ist eine enorme Belastung für die heimischen Unternehmen und die Attraktivität des Standortes“, resümiert der Trierer IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Jan Glockauer. „Wer im interkommunalen Standortwettbewerb mittel- bis langfristig punkten will, muss sich als Kommune bei Steuer- und Abgabenerhöhungen zurückhalten.“

Während die IHK Trier in den Jahren 2008 bis 2010 jeweils nur etwa zehn Hebesatzerhöhungen registrierte, gab es alleine bei der Gewerbesteuer in diesem Jahr 160 Anhebungen der örtlichen Hebesätze, durchschnittlich um etwa 20 Prozentpunkte.

Bei der Grundsteuer B, die für Betriebs- und andere Grundstücke zu zahlen ist, verzeichnete die IHK sogar 217 Hebesatzerhöhungen, durchschnittlich um etwa 30 Prozentpunkte.

Zum Teil gehen die Steuererhöhungen auch auf die von der Landesregierung verabschiedeten Vorgaben zurück. So wurden die Nivellierungssätze beim kommunalen Finanzausgleich von 352 auf 365 Prozent für die Gewerbesteuer und von 338 auf 365 Prozent für die Grundsteuer B angehoben. Daher ist es nicht verwunderlich, dass zwei Drittel der Anhebungen punktgenau auf das Level der Nivellierungssätze erfolgt. Denn: Erhebt eine Kommune einen Hebesatz, der unter diesem Nivellierungssatz liegt, wird der Gemeinde bei der Berechnung der Zuweisungen und Umlagen automatisch die auf diesen Sätzen basierenden fiktiven höheren Einnahmen unterstellt.

Sie wird also reicher gerechnet, als sie tatsächlich ist und erhält niedrigere Zuweisungen beziehungsweise muss höhere Umlagen zahlen. Wer also nicht anhebt, wird bestraft!

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