Höfken: „Weinkontrolleure sichern fairen Wettbewerb“/ Neue Vorab-Meldepflicht für Eiswein vorgestellt

Mainz. „Rheinland-Pfalz ist das größte Weinbau treibende Bundesland, deshalb hat für uns die Weinüberwachung eine besondere Bedeutung. Unsere Weinkontrolleure sichern den fairen Wettbewerb“, erklärte Weinbauministerin Ulrike Höfken bei der Vorstellung der Jahresbilanz 2012 der staatlichen Weinüberwachung gemeinsam mit Stefan Bent, dem Präsidenten des Landesuntersuchungsamts (LUA) am Montag, 09.09.2013, in Mainz. Um die redlich arbeitenden Winzer und Kellereien vor den schwarzen Schafen der Branche zu schützen, haben die LUA-Spezialisten im vergangenen Jahr knapp 5900 Kontrollen bei Winzern und in Kellereien durchgeführt und an die 4400 Proben untersucht. Ergebnis: Jede fünfte Probe musste beanstandet werden.

Ministerin Höfken stellte zudem die neue Vorab-Meldepflicht für Eiswein vor. Eine entsprechende Verordnung ist am 5. September in Kraft getreten und soll die Eisweinqualität im Land sicherstellen. Anlass für die neue Meldepflicht ist der umstrittene Eiswein-Jahrgang 2011. Trotz vielerorts mangelnder Kälte und miserablem Zustand der Trauben waren im Januar 2012 landesweit rund 470.000  Liter Eisweinmost gekeltert worden. Dies hatte zur Folge, dass die Weinkontrolleure mehr als 90 Prozent der Partien beanstandeten. „Bislang haben alle damit befassten Verwaltungsgerichte die Klagen von Winzern abgewiesen und damit das Vorgehen der Behörden bestätigt“, so Höfken.

Bislang sei den Überwachungsbehörden vor der Ernte nicht bekannt gewesen, welche Weinbaubetriebe auf welchen Flächen und in welchem Umfang Eiswein produzieren wollen. Die neue Meldepflicht ermögliche, dass die LUA-Kontrolleure bereits vor der Eisweinlese gezielt die Eignung und voraussichtliche Menge des Lesegutes prüfen können. Die Betriebe müssen ihre Meldung bis zum 15. November des Erntejahres bei der Landwirtschaftskammer abgeben. Abgesehen vom Eiswein bezog sich die weit überwiegende Anzahl der Beanstandungen der Weinkontrolle auf die Kennzeichnung, berichtete Höfken. Häufige Mängel seien dabei ein falsch angegebener Alkoholgehalt, unzutreffende Geschmacksangaben (z.B. trocken oder halbtrocken), unzutreffende Rebsortenangaben oder fehlende Hinweise auf Allergie auslösende Inhaltsstoffe.

Höfken: „Nicht immer ist dabei von vorsätzlichen Vergehen auszugehen. Die sich ständig ändernden und teils komplizierten Kennzeichnungsvorschriften lassen auch gutwillige Winzer leicht den Überblick verlieren.“ Aber es werden auch immer wieder schwerwiegende Täuschungen und echte Verfälschungen aufgedeckt. „Hier muss von vorsätzlichem Handeln ausgegangen werden, das der gesamten Branche schadet“, so die Weinbauministerin. 2012 fielen insgesamt 157 Proben (3,6 Prozent) auf wegen Grenzwertverstößen und unzulässigen Behandlungen.

Höfken: „Der Gesetzgeber zieht hier aus gesundheitlichen und qualitativen Gründen klare Grenzen.“ Zu den typischen Beanstandungsgründen des LUA gehören der illegale Zusatz von Zucker, Wasser, Aromen oder Glycerin bzw. Grenzwertverstöße bei Schwefliger Säure, Flüchtiger Säure oder beim Alkoholgehalt. Die „Krönung“ des Jahres 2012 war ein „Wein“ aus Bulgarien. Das Produkt wurde offensichtlich nicht aus Trauben, sondern überwiegend aus Wasser und Zucker unter Zusatz von Alkohol, Glycerin und weiteren Zutaten hergestellt.

Die ausführliche Bilanz 2012 im Internet:

http://lua.rlp.de/no_cache/publikationen/?tx_rbpublikationen%5Bcat%5D=793

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