Gutachten bringt neue Fakten ans Licht

Bernkastel-Kues. In zweiter Instanz befasst sich das Landesarbeitsgericht mit der Verdachtskündigung eines Mitarbeiters der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues. Am Donnerstag, 8. Mai 2014, sollte von Richter Mattias Hambach verhandelt werden, ob diese Kündigung gegen Erich Klassen aus dem Herbst 2011 rechtens sei. Erst seit wenigen Tagen liegt das Ergebnis eines von Klassens Anwälten in Auftrag gegebenen Gutachtens vor: Dieses Gutachten belegt, dass die Kasse mit der entsprechenden Software von jedem angeschlossenen Computer manipulierbar ist. Das benötigte Programm kostet im Internet 8 Dollar.

Diese Tatsache hätte am Verhandlungstag nicht berücksichtigt werden können. Es ist allerdings auch für den parallel laufenden Zahlungsprozess gegen Klassen wegen angeblicher Veruntreuung von knapp 184.000 Euro von entscheidender Bedeutung. Diesen Prozess zieht die Verbandsgemeinde mit allen prozesstaktischen Mitteln in die Länge. Klassen ist deshalb gezwungen, zur Herstellung von Waffengleichheit seinerseits auf diese prozesstaktischen Möglichkeiten zurückzugreifen. Er nimmt deshalb ein Versäumnisurteil in Kauf, gegen das er fristgerecht Einspruch einlegen wird. Nur so ist gewährleistet, dass das neue Gutachten in beiden Verfahren gewürdigt werden kann.

Die Strafanzeige wegen versuchtem Prozessbetrug gegen Verbandsgemeindebürgermeister Ulf Hangert und wegen Urkundenunterdrückung gegen Unbekannt brachte unterdessen ans Licht, wie in der Verbandsgemeindeverwaltung mit Bußgeldbelegen verfahren wurde: „Soweit der Betroffene das Verwarngeld gezahlt habe, ob nach schriftlicher Verwarnungsanhörung oder davor, seien die gesamten Unterlagen 6 Monate nach der Bezahlung vernichtet worden.“ Die Verbandsgemeinde hat damit eigentlich für 10 Jahre aufzubewahrende Unterlagen noch im laufenden Haushaltsjahr vernichtet. Bei dieser Sachlage seien dennoch zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für einen von Vorsatz getragenen Verstoß gegen gesetzliche Aufbewahrungsbestimmungen zu verneinen, befand Staatsanwalt Dr. Nannen. Selbiges gilt für die Unterlagen betreffend der Führerscheine. Die Staatsanwaltschaft Trier hat daher das Verfahren eingestellt.

Klassen hat bereits Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz eingelegt. Klassen hat auch die Präsidentin der ADD, Frau Dagmar Barzen, und den Justizminister Jochen Hartloff eingeschaltet um die Vorgänge aufklären zu lassen, nachdem die Kreisverwaltung und Landrat Gregor Eibes bislang keine Überprüfung der Vorgänge bei der Verbandsgemeinde veranlasst haben und auch die Staatsanwaltschaft keinen Grund für Ermittlungen sieht. Jeder Bürger, der keine Buchführung vorweisen kann und seine Unterlagen nicht ordnungsgemäß aufbewahrt, würde sofort mit dem Finanzamt in Konflikt geraten. Bei der Verbandsgemeinde wurden aber offenbar über Jahre Belege einfach entsorgt.

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