Genehmigungszuständigkeit bei Großveranstaltungen überprüfen

"Die SPD-Landtagsfraktion wird die von der nordrhein-westfälischen Landesregierung angekündigte Befassung der Innenministerkonferenz mit der Genehmigungszuständigkeit für Großveranstaltungen im Innenausschuss des Landtages zur Sprache bringen", erklärte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Carsten Pörksen mit Hinweis auf einen am 28. Juli 2010 eingebrachten Antrag für die nächste Ausschuss-Sitzung.

Zwar habe es bisher in Rheinland-Pfalz bei Großveranstaltungen keine auch nur ähnlich gelagerten Probleme gegeben wie in Duisburg, die schrecklichen Ereignisse müssten aber nicht nur in dieser Stadt, sondern bundesweit zu einer Überprüfung mit dem Ziel möglicher Veränderungen führen. Diskutieren könne man Pörksens Auffassung nach darüber, bei Veranstaltungen mit Teilnehmerzahlen in einer Größenordnung wie z. B. in Duisburg das Innenministerium am Genehmigungsverfahren zu beteiligen. 

So könne gewährleistet werden, dass schon auf Grund der Ortsferne sachfremde Erwägungen bzw. unzulässiger Druck zu Gunsten einer positiven Entscheidung weitgehend ausgeschlossen seien. Auch eine offizielle Anzeigepflicht beim Ministerium mit Vorlage entsprechender Unterlagen könne helfen, eine Entscheidung für oder gegen die Durchführung einer Großveranstaltung unabhängiger vorzubereiten. "Die in Rheinland-Pfalz bei Großveranstaltungen gemachten Erfahrungen könnten bei den Überlegungen durchaus mit einbezogen werden", so Pörksen.

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