Geisen: Kinder sollen lärmen dürfen

Daun. Zur Problematik „Lärm auf Bolzplätzen“ und der anstehenden Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes erklärt der Dauner FDP-Bundestagsabgeordnete Edmund Geisen:

„Augenblicklich ist die Koalition dabei, das Bundesimmissionsschutzgesetz so zu ändern, dass Kinderlärm keinen Anlass mehr für Klagen bietet. Das bezieht sich momentan aber nur auf Kindergärten. Es gibt jedoch Probleme mit öffentlichen Anlagen, die dem sog. „nicht organisierten“ Sport von Kindern und Jugendlichen gewidmet sind – wie z.B. Bolz- und Basketballplätze oder Skateranlagen. Hier ist die Gesetzeslage eine andere, und viele Gemeinden haben das Problem, dass sie die gebauten Anlagen aufgrund von Klagen wieder schließen bzw. die Nutzung massiv einschränken müssen.

Um mir ein Bild von der Lage vor Ort zu machen, habe ich mich an unsere Verbandsbürgermeister und –bürgermeisterinnen gewandt. Ich habe sie gebeten mir mitzuteilen, inwieweit unsere Gemeinden in der Vulkaneifel von diesem Problem betroffen sind. Ihre Analysen werde ich als Argumentations- und Entscheidungshilfe in die Beratungen zur Gesetzesinitiative einbringen. Falls das Problem akut ist, benötigen wir hier ebenfalls Rechtssicherheit. Denn auch älter werdenden Kindern müssen wir einen Platz in unserer Gesellschaft einräumen.“

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