EU regelt die Zulassung von Biozidprodukten

Das Europäische Parlament hat mit seiner heutigen Abstimmung in erster Lesung den Bericht der CDU-Europaabgeordneten Christa Klaß zur Verordnung über die Zulassung und Verwendung von Biozidprodukten mit großer Mehrheit angenommen. "Mit den neuen Vorgaben sorgen wir für mehr Sicherheit für die Anwender, die Verbraucher und die Umwelt und das zu gleich hohen Standards in der gesamten Europäischen Union" freut sich die Berichterstatterin.

Biozide werden hauptsächlich im Hygiene- und Reinigungsbereich angewendet und schützen vor Bakterien, Ungeziefer und Vorratsschädlingen. Biozide finden aber auch als Schutz- und Konservierungsmittel Verwendung, etwa in Farben, Holzschutzmitteln oder wenn Autolacke versiegelt und Möbel und Stoffe behandelt werden. Zwanzig einzelne Produktgruppen sind genannt, darunter auch die Rhodentizide zur Bekämpfung von Mäusen und Ratten.

Klaß setzt sich ein für die Festlegung von strengen Zulassungskriterien. Stoffe, die erwiesener Maßen gesundheitsschädlich, giftig und gefährlich seien, dürften in Europa nicht zugelassen werden. Ein weiterer Fortschritt seien die Regelungen für den Import von mit Bioziden behandelten Produkten aus Drittstaaten, wie z.B. Möbel und Stoffe. "Künftig gilt, dass kein Produkt in die EU eingeführt werden darf, dass nicht unseren hohen Sicherheitsstandards genügt. Damit gehören z.B. Hautreizungen durch behandelte Kleidung aus Südostasien hoffentlich bald der Vergangenheit an" so Klaß. Die strengsten Zulassungskriterien seien jedoch sinnlos, wenn Hygieneprodukte falsch angewendet würden. Daher fordert das Parlament die Kommission auf, in Kürze einen Vorschlag vorzulegen, die eine sichere und nachhaltige professionelle Anwendung von Biozidprodukten europaweit garantiert.

Erstmals wird ein einheitliches EU-weites Zulassungsverfahren für Biozidprodukte geschaffen. "Es ist gelungen, auf sehr technischem Feld den Schutzinteressen der Verbraucher und der Wettbewerbsfähigkeit der hauptsächlich mittelständisch strukturierten Hersteller Rechnung zu tragen" so Klaß. Vergleichende Standards und ein echter Binnenmarkt seien nur über eine zentrale Zulassung machbar. Die EVP Fraktion konnte diese wichtige Forderung im Plenum durchsetzen. Dies sei ein echter Mehrwert für die Unternehmen, die nur noch ein Zulassungsverfahren anstelle von 27 durchlaufen müssten.

Ausnahmemöglichkeiten und nationale Gestaltungsräume sieht der Vorschlag vor, um zu gewährleisten, dass im Falle einer ernsten Bedrohung, etwa der öffentlichen Gesundheit oder der Lebens- und Futtermittelsicherheit, genügend Produkte vorhanden seien. Den Mitgliedstaaten werde auch die Möglichkeit eingeräumt, um die Produktzulassung- und Anwendung an geographische und klimatische Bedingungen anzupassen.

"Mit diesem Bericht haben wir dem Rat klare Vorgaben gemacht und ich bin zuversichtlich, dass wir in der Zweiten Lösung zu einer pragmatischen Lösung kommen", so die Berichterstatterin des Europaparlaments.

Für weitere Informationen: Christa Klaß MdEP, Tel. +32 2 284 7383

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