Erwin Rüddel: “Benachteiligung der rheinland-pfälzischen Ärzte und Patienten beenden!”

Mainz. Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz, das derzeit in Berlin diskutiert wird, soll eine jahrelange Ungerechtigkeit für rheinland-pfälzische Ärzte und Patienten abgebaut werden. Aktuell werden in einigen Regionen Deutschlands, unter anderem in Rheinland-Pfalz, durch die Krankenkassen weniger finanzielle Mittel pro Versicherten und Jahr für die Patientenversorgung zur Verfügung gestellt als in anderen. Diese Ungerechtigkeit auch für Rheinland-Pfalz ist durch einen „Systemfehler“ entstanden, den der Gesundheitspolitiker Erwin Rüddel im Bundestag seit Jahren korrigieren will.

Der Abgeordnete unterstützt hierbei die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), die sich in der Arbeitsgemeinschaft „LAVA – Länderübergreifender Angemessener Versorgungsanspruch” zusammengeschlossen haben. Die acht LAVA-KVen vereint die gemeinsame Situation, dass sie aufgrund der Demographie und Morbidität der Bevölkerungsstruktur einen überdurchschnittlichen medizinischen Behandlungsbedarf der Versicherten abdecken müssen, dafür aber nur unterdurchschnittliche Finanzmittel von den Kassen bereitgestellt bekommen.

Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz, das im Frühjahr 2015 beschlossen wird, sollen nun endlich bis zu 500 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, um diese Ungleichheit zu beseitigen und die Schlechterstellung der Ärzte und Patienten auch in Rheinland-Pfalz damit schrittweise abzubauen. Für den rheinland-pfälzischen Gesundheitspolitiker Erwin Rüddel ist dies ein zentraler Punkt im Versorgungsstärkungsgesetz: „Es kann nicht sein, dass rheinland-pfälzische Ärzte und damit auch Patienten strukturell schlechter behandelt werden. Diese Ungleichbehandlung soll nun endlich abgebaut werden.“

Es sei nicht länger hinnehmbar, dass in Deutschland durch die Krankenkassen derart unterschiedliche Geldvolumina für die Versorgung der Patienten mit gleichen Erkrankungen zur Verfügung gestellt würden. Dies führe unweigerlich zu einer unterschiedlichen medizinischen Versorgung von Patienten, obwohl bundesweit einheitlich der gleiche Versorgungsanspruch der Versicherten bestehe.

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