Erneuerbare Energien Leo Blum fordert mehr Berücksichtigung landwirtschaftlicher Interessen

Koblenz/Westerburg. Der Verbandsrat des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau hat sich in seiner letzten Sitzung unter Vorsitz von Präsident Leo Blum einstimmig gegen die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ausgesprochen. Damit stellt er sich gegen die Pläne der rheinland-pfälzischen Landesregierung, die im Rahmen der Teilfortschreibung des LEP IV ertragsschwache landwirtschaftliche Flächen für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen öffnen möchte. Die Teilfortschreibung des LEP IV befasst sich vor allem mit der Umsetzung der Energiewende in Rheinland-Pfalz.

Blum hat während der Pressekonferenz am Energiepark Halbs und Hergenroth bei Westerburg bekräftigt, dass zur Errichtung von Photovoltaikanlagen gewerbliche und öffentliche Dachflächen, Deponieflächen, Konversionsflächen und landwirtschaftlich nicht nutzbare Flächen genügend Potential zur Umsetzung der Energiewende in Rheinland-Pfalz böten. Hier in Westerburg seien Großanlagen vorbildlich auf Konversionsflächen erstellt worden.

Das ehrgeizige Ziel der Landesregierung, bis zum Jahre 2040 100 Prozent der in Rheinland-Pfalz benötigten Energie aus regenerativen Energiequellen zu erzeugen, solle vornehmlich durch den Ausbau der Windenergie und Photovoltaik verwirklicht werden. Blum und die Mitglieder des Verbandsrates vertraten jedoch die Auffassung, dass landwirtschaftliche Nutzflächen als Basis für die wirtschaftenden Betriebe für die Errichtung von Photovoltaikanlagen außen vor bleiben müssten. Nach Schätzungen von Fachleuten müssten bis zum Jahre 2040 bis zu 20.000 ha für die Errichtung von Photovoltaikanlagen zur Verfügung gestellt werden, um die Ziele der Landesregierung zu erreichen, die die Installation von 7 TWh bis zum Jahre 2040 vorsehen würden. Auch wenn viele dieser Flächen als Deponieflächen oder Konversionsflächen für die Landwirtschaft unkritisch seien, gelte es, dem zunehmenden Flächenverbrauch Einhalt zu gebieten und die hohe Wertigkeit der Produktionsflächen zu betonen. Demgegenüber wiesen Windenergieanlagen eine wesentlich bessere Bilanz zwischen dem Flächenverbrauch und der erzeugten Energiemenge auf.

Der BWV forderte in seinem Positionspapier auch, auf den regelmäßig bei der Errichtung von Windenergieanlagen geforderten Ausgleich für die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes gänzlich zu verzichten, da die Errichtung der Windenergieanlagen selbst bereits Ausgleich genug sei. Schließlich würden durch den Einsatz von Windenergieanlagen nicht nur fossile Energieträger geschont, so Blum, sondern gleichzeitig auch ein Beitrag zur Abkehr von der atomaren und fossilen Stromerzeugung geleistet.

„Ich halte es für wichtig, dass die Gesellschaft die Leistungen der Landwirtschaft im Zusammenhang mit der Erzeugung regenerativer Energien anerkennt und erwarte daher ein deutliches Zeichen von der Landesregierung!“, betonte Blum.

Er gab zu bedenken, dass die Energiewende in Rheinland-Pfalz nur dann umgesetzt werden könne, wenn dabei auch alle Bürger „mitgenommen“ würden. Es sei erforderlich, dass nicht nur wenige Investoren, Unternehmen beziehungsweise Grundstückseigentümer vom Energieboom in Rheinland-Pfalz profitierten, sondern eine breite Mehrheit der Bevölkerung die Möglichkeit erhalten müsse, sich an entsprechenden Projekten zu beteiligen, um ebenfalls von den vielfältigen Chancen auch in finanzieller Hinsicht zu profitieren.
 

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